Gebühren bei Aufforderungsschreiben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

20.04.2006, 15:36

Hallo,

weiß jemand, welche Gebühren man berechnet , wenn man die Gegenseite auffordert, eine Zwangssicherungshypothek zu löschen?
Kann man diese Kosten von der Gegenseite verlangen oder nur vom Mandanten?

Vielen Dank schonmal!

LG
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Muckel
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#2

20.04.2006, 15:49

ich würde sogen nur vom mandanten und dann entweder für ein schreiben einfacher art ne 0,3 nach 2402 oder ne gebühr nach 2400
würde aber in dem fall eher sagen nach 2402
evelyn m.
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#3

20.04.2006, 16:27

und nein, das kostet die gegenseite erst mal nichts. wenn die dann nichts tun und der anspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss, sieht es natürlich anders aus...
Gast

#4

20.04.2006, 16:43

Ok, vielen Dank für die Antworten :D

Schöne Grüße!
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