Teilanerkenntnis, dann vergleich. Welche gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muckel
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#1

20.04.2006, 12:38

Hallo.
Ich habe hier ein Verfahren, wo Streitwertbeschluß ergangen ist.
Da steht drin:
Streitwert wird auf 8.760,37 EUR festgesetzt.
Für den Vergleich auf 3.455,36 EUR, nachdem über dem Differenzbetrag von 5.305,01 EUR Teilanerkenntnisurteil ergangen ist.
Bekommen wir für das Teilanerkenntnisurteil eine weitere Gebühr oder nur nach 8.760,37 EUR eine 1,2?

danke für eure hilfe
Andreas

#2

20.04.2006, 13:03

Ganz spontan und ungeprüft, weil ich den Fall in der Form (ich glaube) noch nie hatte :

Verfahrensgebühr 1,3 aus 8.760,37 €
Terminsgebühr 1,2 aus 8.760,37 €
Einigungsgebühr 1,0 aus 3.455,36 €

Bitte nicht hauen, falls es falsch ist :wink:
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Melanie
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#3

20.04.2006, 13:09

Ich schließe mich Andreas an, sehe ich auch so.

Viele Grüße
Melanie
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Muckel
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#4

20.04.2006, 14:35

Hab ich jetzt auch so gemacht. sehe ich nämlich genauso!
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