Hallo.
Ich habe hier ein Verfahren, wo Streitwertbeschluß ergangen ist.
Da steht drin:
Streitwert wird auf 8.760,37 EUR festgesetzt.
Für den Vergleich auf 3.455,36 EUR, nachdem über dem Differenzbetrag von 5.305,01 EUR Teilanerkenntnisurteil ergangen ist.
Bekommen wir für das Teilanerkenntnisurteil eine weitere Gebühr oder nur nach 8.760,37 EUR eine 1,2?
danke für eure hilfe
Teilanerkenntnis, dann vergleich. Welche gebühren?
Ganz spontan und ungeprüft, weil ich den Fall in der Form (ich glaube) noch nie hatte :
Verfahrensgebühr 1,3 aus 8.760,37 €
Terminsgebühr 1,2 aus 8.760,37 €
Einigungsgebühr 1,0 aus 3.455,36 €
Bitte nicht hauen, falls es falsch ist
Verfahrensgebühr 1,3 aus 8.760,37 €
Terminsgebühr 1,2 aus 8.760,37 €
Einigungsgebühr 1,0 aus 3.455,36 €
Bitte nicht hauen, falls es falsch ist
Hab ich jetzt auch so gemacht. sehe ich nämlich genauso!