Hilfe bei Abrechnung gebraucht! Bitte!
Verfasst: 09.08.2007, 17:02
Hallo, heute benötige ich auch einmal Hilfe hinsichtlich der Abrechnung einer Akte. Es ist eine "Altakte", die ich zum Abrechnen bekommen habe und überhaupt nicht kenne *seufz*. Also folgender Sachverhalt, es geht um den Abriss eines Ofens durch eine Firma bei einer Privatperson. Wir vertreten die Firma.
Anfang 2004 wurde die Angelegenheit an uns übergeben. Wir haben dann zunächst außergerichtlich hin- und herkorrespondiert mit der Gegenseite. Eine Vorschusskostenrechnung (10/10 PG + Ausl.pauschale + MwSt.) wurde gestellt und auch beglichen.
Schließlich wurde von der Gegenseite ein selbständiges Beweisverfahren beim Gericht eingeleitet. Das dümpelte dann so vor sich hin, ein paar Ortstermine fanden statt, wo aber Chef nicht teilnahm. Als das Beweisverfahren abgeschlossen war, wurde nochmals eine Kostenrechnung gestellt. 10/10 Beweisgebühr + Ausl. pauschale + MwSt. Diese wurde auch bezahlt.
Anfang 2006 wurde dann von der Gegenseite Klage eingereicht. 3 Verhandlungstermine fanden statt. Ein Sachverständigengutachten wurde eingeholt. Von uns wurde dann sofortige Beschwerde gegen die Bestellung dieses Gutachters eingelegt, diese wurde abgewiesen. Urteil erging.
Ich hätte wie folgt abgerechnet, und zwar ab dem Klageverfahren, da für mich das Verfahren vor der Klage mit der Vorschussrechnung und der Kostenrechnung (Beweisgebühr + Ausl. pauschale + MwSt.) bereits vollständig abgerechnet wäre.
1,3 Verfahrensgebühr
0,5 Verfahrensgebühr (3500 - für die sofortige Beschwerde)
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
Ausl. pauschale
MwSt.
Chef weiß nicht, wie richtig abgerechnet wird und ich bin im Kostenrecht auch ne Null. Erwähnen sollte ich vielleicht, dass im Beweisverfahren (vor Klageeinreichung) der (inzwischen verstorbene) Ehemann der Klägerin dieses Verfahren gegen unseren Mandant führte. Die Klage selber wurde dann von der Ehefrau (Wittwe) eingereicht. Ich weiß nicht, inwieweit das eine Rolle spielt oder ob überhaupt.
Muss ich denn alles als ein Verfahren abrechnen und dabei die Vorschusskostenrechnung und die Kostenrechnung über die Beweisgebühr in Abzug bringen? Aber das ist ja noch nach BRAGO. Ich bin für jede Hilfe dankbar. Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend und jemand kann mir helfen.
LG
Kerstin
Anfang 2004 wurde die Angelegenheit an uns übergeben. Wir haben dann zunächst außergerichtlich hin- und herkorrespondiert mit der Gegenseite. Eine Vorschusskostenrechnung (10/10 PG + Ausl.pauschale + MwSt.) wurde gestellt und auch beglichen.
Schließlich wurde von der Gegenseite ein selbständiges Beweisverfahren beim Gericht eingeleitet. Das dümpelte dann so vor sich hin, ein paar Ortstermine fanden statt, wo aber Chef nicht teilnahm. Als das Beweisverfahren abgeschlossen war, wurde nochmals eine Kostenrechnung gestellt. 10/10 Beweisgebühr + Ausl. pauschale + MwSt. Diese wurde auch bezahlt.
Anfang 2006 wurde dann von der Gegenseite Klage eingereicht. 3 Verhandlungstermine fanden statt. Ein Sachverständigengutachten wurde eingeholt. Von uns wurde dann sofortige Beschwerde gegen die Bestellung dieses Gutachters eingelegt, diese wurde abgewiesen. Urteil erging.
Ich hätte wie folgt abgerechnet, und zwar ab dem Klageverfahren, da für mich das Verfahren vor der Klage mit der Vorschussrechnung und der Kostenrechnung (Beweisgebühr + Ausl. pauschale + MwSt.) bereits vollständig abgerechnet wäre.
1,3 Verfahrensgebühr
0,5 Verfahrensgebühr (3500 - für die sofortige Beschwerde)
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
Ausl. pauschale
MwSt.
Chef weiß nicht, wie richtig abgerechnet wird und ich bin im Kostenrecht auch ne Null. Erwähnen sollte ich vielleicht, dass im Beweisverfahren (vor Klageeinreichung) der (inzwischen verstorbene) Ehemann der Klägerin dieses Verfahren gegen unseren Mandant führte. Die Klage selber wurde dann von der Ehefrau (Wittwe) eingereicht. Ich weiß nicht, inwieweit das eine Rolle spielt oder ob überhaupt.
Muss ich denn alles als ein Verfahren abrechnen und dabei die Vorschusskostenrechnung und die Kostenrechnung über die Beweisgebühr in Abzug bringen? Aber das ist ja noch nach BRAGO. Ich bin für jede Hilfe dankbar. Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend und jemand kann mir helfen.
LG
Kerstin