Hilfe bei Abrechnung gebraucht! Bitte!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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anwaltsliebling
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#1

09.08.2007, 17:02

Hallo, heute benötige ich auch einmal Hilfe hinsichtlich der Abrechnung einer Akte. Es ist eine "Altakte", die ich zum Abrechnen bekommen habe und überhaupt nicht kenne *seufz*. Also folgender Sachverhalt, es geht um den Abriss eines Ofens durch eine Firma bei einer Privatperson. Wir vertreten die Firma.

Anfang 2004 wurde die Angelegenheit an uns übergeben. Wir haben dann zunächst außergerichtlich hin- und herkorrespondiert mit der Gegenseite. Eine Vorschusskostenrechnung (10/10 PG + Ausl.pauschale + MwSt.) wurde gestellt und auch beglichen.

Schließlich wurde von der Gegenseite ein selbständiges Beweisverfahren beim Gericht eingeleitet. Das dümpelte dann so vor sich hin, ein paar Ortstermine fanden statt, wo aber Chef nicht teilnahm. Als das Beweisverfahren abgeschlossen war, wurde nochmals eine Kostenrechnung gestellt. 10/10 Beweisgebühr + Ausl. pauschale + MwSt. Diese wurde auch bezahlt.

Anfang 2006 wurde dann von der Gegenseite Klage eingereicht. 3 Verhandlungstermine fanden statt. Ein Sachverständigengutachten wurde eingeholt. Von uns wurde dann sofortige Beschwerde gegen die Bestellung dieses Gutachters eingelegt, diese wurde abgewiesen. Urteil erging.

Ich hätte wie folgt abgerechnet, und zwar ab dem Klageverfahren, da für mich das Verfahren vor der Klage mit der Vorschussrechnung und der Kostenrechnung (Beweisgebühr + Ausl. pauschale + MwSt.) bereits vollständig abgerechnet wäre.

1,3 Verfahrensgebühr
0,5 Verfahrensgebühr (3500 - für die sofortige Beschwerde)
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
Ausl. pauschale
MwSt.

Chef weiß nicht, wie richtig abgerechnet wird und ich bin im Kostenrecht auch ne Null. Erwähnen sollte ich vielleicht, dass im Beweisverfahren (vor Klageeinreichung) der (inzwischen verstorbene) Ehemann der Klägerin dieses Verfahren gegen unseren Mandant führte. Die Klage selber wurde dann von der Ehefrau (Wittwe) eingereicht. Ich weiß nicht, inwieweit das eine Rolle spielt oder ob überhaupt.

Muss ich denn alles als ein Verfahren abrechnen und dabei die Vorschusskostenrechnung und die Kostenrechnung über die Beweisgebühr in Abzug bringen? Aber das ist ja noch nach BRAGO. Ich bin für jede Hilfe dankbar. Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend und jemand kann mir helfen.

LG
Kerstin
Grüßle
joy1980
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#2

09.08.2007, 17:12

Also ich würde sagen, daß - soweit ich mich erinnere - die Gebühren des Beweisverfahrens auf das Klageverfahren angerechnet werden muß. Wie das allerdings bei der Situation ist, Beweisverfahren BRAGO und Klage RVG bin ich mir nicht sicher, aber ich würde hier auch sagen, daß die Gebühren angerechnet werden müßten.
Liebe Grüße :pcwink
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icerose
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#3

09.08.2007, 17:16

Hallo,
erstmal zu den Rechnungen: Eine VORSCHUSS- Rechnung muss natürlich bei Endabrechnung in Abzug gebracht werden. Wenn Du das selbständige Beweisverfahren nun auch mit abrechnest, musst Du auch die vorherige bezahlte Rechnung berücksichtigen.

Ich würde Klage und selbständiges Beweisverfahren getrennt abrechnen, weil es m.E. zwei paar Schuhe sind.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
joy1980
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#4

09.08.2007, 17:22

Schließt sich dem selbstständigen Beweisverfahren der Hauptprozess an oder finden beide Verfahren parallel statt, ist nach Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszuges anzurechnen.
Liebe Grüße :pcwink
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#6

09.08.2007, 17:28

Habe nachgelesen, finde nichts von einer Anrechnung oder so. Kann ich es überlesen haben???
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#7

09.08.2007, 17:28

joy1980 hat geschrieben:Schließt sich dem selbstständigen Beweisverfahren der Hauptprozess an oder finden beide Verfahren parallel statt, ist nach Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszuges anzurechnen.
Hm, und wie sieht das dann praktisch aus? Wenn das Beweisverfahren mit 10/10 Beweisgebühr + Auslagen + MwSt. schon abgerechnet ist, wie führe ich das denn in der Rechnung jetzt auf bzw. wie rechne ich das denn dann an? Ich kenn mich irgendwie gar ni mehr aus.
Grüßle
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#8

09.08.2007, 17:31

@joy: habe Deine Antwort zu spät gelesen, hast natürlich Recht. :)
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#9

09.08.2007, 17:38

Machst die Rechnung für Klageverfahren, unter der 1,3 VG 3100 ziehst Du 1,0 aus dem GW ab, dann eine 7002 und so weiter. Habe leider keine BRAGO-Erfahrung.
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#10

09.08.2007, 20:52

Noch irgendwelche Vorschläge? Ist echt ein wenig verzwickt, oder?

LG
Kerstin
Grüßle
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