Hauptsacheverfahren und einstweilige in einer PKH?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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schneeflocke
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#1

09.08.2007, 08:44

Guten Morgen,

habe gestern eine Familiensache auf PKH abgerechnet und bin nun unsicher, ob es von der Form her richtig war.

Da gab es eine einstweilige und die Hauptsache, für beides PKH, Streitwerte wurden festgesetzt für beide Sachen.

Ich habe jetzt 2 separate PKH Abrechnungen gemacht in einem Antrag und über der 1. geschrieben "einstweilige" und über die 2. Abrechnung geschrieben "Hauptsacheverfahren." (es gab unterschiedliche Streitwerte)

Geht das überhaupt? Oder hätte ich 2 einzelne PKH Anträge stellen müssen?

Doofe Frage ich weiß, aber jeder blamiert sich so gut er kann.


Chris
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Curry
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#2

09.08.2007, 08:49

Wie du hast zwei Abrechnungen in einem Antrag gemacht, wie kann ich mir das vorstellen? Das verstehe ich nicht ganz???
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#3

09.08.2007, 08:51

Ich kann das schon verstehen. Also ich hab das auch schon so gemacht und es ging problemlos.... Im Grunde ist das doch egal, ob du nun einen oder 2 Anträge machst
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shila1978
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#4

09.08.2007, 08:51

Ich denke Schneeflocke hat die Berechnung beider Verfahren in einem Formular gemacht... Meines Erachtens dürfte das aber keine Rolle spielen...
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Curry
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#5

09.08.2007, 08:58

Wie kann man denn zwei Berechnungen in einem Antrag machen, rein vom Platz her???
Curry

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Bino
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#6

09.08.2007, 08:58

das ist völlig in Ordnung
mache ich auch so

Gruß Bino
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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schneeflocke
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#7

09.08.2007, 10:29

Wir benutzen keine Formulare/Vordrucke

Ich habe den Text für die PKH Abrechnung im Computer gespeichert.
Den rufe ich dann auf und dann habe ich eben beide Rechnungen dort hineingeklöppelt.

Und meine Anträge gestellt für die PKH Abrechnung.

Hab jetzt nur Angst, dass das Gericht das nicht so dolle findet und zwei separate Berechnungen haben möchte.
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shila1978
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#8

09.08.2007, 10:34

Nöö, glaub ich eigentlich nicht...
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Curry
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#9

09.08.2007, 10:40

Ach so!
Ich denke, dass das in Ordnung gehen dürfte.
Curry

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schneeflocke
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#10

09.08.2007, 10:44

Danke,

hatte deswegen schon ein schlechtes Gewissen gehabt und ständig darüber nachgedacht.
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