Gegenstandswert für die Auflösung eines Mietverhältnisses

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ahurani

#1

20.04.2006, 10:30

Hallo,

ist es richtig, dass sich der Gegenstandswert hier nach der restlichen festen Vertragslaufzeit richtet und nicht nach der Jahresnettomiete? Ich denke, dass § 41 GKG in diesem Fall nicht greift, was meint Ihr? Habt Ihr einen Tipp für mich? Ich bin fester Überzeugung, dass der Wert sich nach der restlichen Laufzeit berechnet, kann aber die Vorschrift nicht finden. *grummel*

1000 Dank im Voraus!
Bärchen

#2

20.04.2006, 11:15

Hallöchen!

Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob das Mietverhältnis tatsächlich aufgelöst wird (übereinstimmende Willenserklärung) oder ob das Mietverhältnis einseitig gekündigt wird, da z. B. die Miete nicht gezahlt wurde.

Wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird, dann wird m.E. nur die Miete fällig, bis dass der Mieter aus der Wohnung ist (z.B. Kündigungsfrist 3 Monate, dann Gegenstandswert 3 x Miete).

Sollte die Wohnung aber gekündigt werden, weil z.B. 3 Monatsmieten noch nicht gezahlt wurden, dann der rückständige Mietzins + Jahresmiete.

Gruß Nina
Ahurani

#3

20.04.2006, 14:28

Hallo,

nein, es soll nicht gekündigt werden. Der Mandant ist Mieter und will das MV einvernehmlich zum 30.06.2006 auflösen. Er kann nämlich immer nur zum 3. des ersten Vierteljahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen!

Hintergrund der Abrechnung ist übrigens, dass der Mandant unsere erste Zwischenrechnung schon nicht gezahlt hat, deshalb wollen wir jetzt schonmal einen weiteren Vorschuss anfordern! ;)
Bärchen

#4

20.04.2006, 15:20

Ok, dann würde ich eigentlich sagen, dass dann nur noch bis Mietsende gezählt werden kann. Aber sicher bin ich mir nicht. Hab hier mal den neuen RA gefragt, der ist sich aber auch nicht sicher (Zitat von ihm: So etwas lernt man im Studium nicht). Sorry

Gruß Nina
Ahurani

#5

20.04.2006, 16:24

Huhu,

den Spruch von dem Anwalt find ich gut! ;) Aber er hat schon recht, die lernen das nicht, sondern müssen sich selbst weiterbilden!

Wie schauts bei den anderen aus? Welchen Gegenstandswert würdet Ihr zugrunde legen? Leider will meine Chefin die Sache morgen raus haben! :( Sie würde übrigens ne Jahresnettokaltmiete nehmen.
Ahurani

#6

11.05.2006, 09:18

Schade, dass keiner mehr geantwortet hat. :( Wir haben das "Problem" vorerst durch ein Pauschalhonorar gelöst. Falls jemand Tipps für die Endabrechnung hat, würde ich mich sehr freuen!
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