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Wie hoch sind Zustellkosten bei KFB § 11 RVG

Verfasst: 07.08.2007, 08:45
von Sylvia1964
Hallo Zusammen,
Meine Frage ist ziemlich blöd, darum habe ich erstmal gesucht, ob es nicht schon eine Antwort gibt. Ist leider nicht der Fall, darum muss ich mich hier als "ziemlich blond" outen.

Zustellkosten für z.B. KFB gegen Mdten § 11 RVG.

Hier kursieren zwei Beträge: 3,62 Euro oder 3,32 Euro ???

Welcher Betrag ist korrekt ? oder habt Ihr noch ein anderes Gebot?

Sylvia

Verfasst: 07.08.2007, 08:46
von Pepsi
das kommt darauf an, was der Zusteller verlangt ;-) bei der Post kostets z.B. 5,11 oder so.. ansheinend benutzt euer Gericht n anderen Zusteller der günstiger ist

Verfasst: 07.08.2007, 08:51
von tabea009
Kann mich Pepsi nur anschließen. Kommt auf das Gericht an. Bei uns ist die Gebühr € 5,29 (oder so...).

Ich warte immer ab, bis die Zahlungsaufforderung vom Gericht kommt.

Alternativ kannst Du ja auch einfach mal bei Gericht anrufen.

Verfasst: 07.08.2007, 08:54
von StineP
Ich hab gelernt, dass wenn die Zustellung an eine Privatperson erfolgt, es immer 5,60 sind.

Verfasst: 07.08.2007, 08:58
von Curry
Also ich bin auch der Meinung, dass es vom Zusteller abhängt. Am besten mal beim Gericht anrufen und nachfragen.

Verfasst: 07.08.2007, 09:13
von tweety79
Ich schließe mich Stine an. Ich habe das auch mit 5,60 EUR Zustellungskosten gelernt. So handhabe ich das auch immer.

Verfasst: 07.08.2007, 09:34
von Curry
Was gibt es denn da zu handhaben?
Beim KfA gibst du die Zustellkosten ja nicht mit an, sonder schreibst, dass diese hinzugesetzt werden.

Verfasst: 07.08.2007, 10:25
von StineP
Jepp - das kenn ich auch so. Hab mich in der Schule eigentlich auch gefragt, weshalb wir das wissen müssen, weil man in der Regel - wie nancy sagt, doch die Hinzusetzung von Zustellkosten beantragt. Nun ja

Verfasst: 07.08.2007, 12:13
von tweety79
Also, ich habe das so gelernt, dass die Zustellkosten mit angegeben werden. Find ich zwar schwachsinnig, aber in beiden Büros (in meinem alten und dem jetzigen) wird das so gemacht. Ich finde es auch besser, so wir ihr das alle macht. Da man ja im Vorfeld nicht immer 100 %ig weiß, wie hoch die Zustellungskosten sind. Aber wenn die Chefs das so wollen :roll: , dann bekommen sie das auch so! Ich habe schon daran gedacht, denen mal den Vorschlag mit dem Zusatztext (den gibt es bei uns nämlich nicht) zu machen.

Verfasst: 07.08.2007, 12:17
von Andreas
Auslagen für die Zustellung fallen nach Ziff. 9002 Nr. 1 KV GKG in voller Höhe an.

Oft wird die Post in Anspruch genommen, die für die Zustellung 5,60 € berechnet. Wenn andere Beträge angefordert werden, sind es eben die, die tatsächlich entstanden sind :wink: