Kostenrechtfrage
Verfasst: 06.08.2007, 09:10
Hi,
hab mal wieder ein Kostenrechtproblem:
Mein Chef wurde in einer Sache tätig, in der ein 15-jähriger bei einem Online-IQ-Test teilgenommen hat. Der Gegenstandswert betrug 59,00 € zzgl. einer Verzugspauschale von 5,00 € Mein Chef hat den 15-jährigen vertreten und an die zuständige Verbraucherzentrale geschrieben. Parallel hat die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage gegen die Internetfirma eingereicht. Diese Klage beruht vermutlich schon vorgehender ähnlicher Taten dieser Internetfirma. Mein Chef wollte zuerst nichts abrechnen aber jetzt möchte er wissen, was man da abrechnen kann. Ich bin der Meinung, dass ich auf den Streitwert von 64,00 € ne Geschäftsgebühr plus Auslagen berechnen kann, da die existierende Klage sich nicht auf diese Sache beruht. Liege ich da richtig mit meiner Vermutung?
hab mal wieder ein Kostenrechtproblem:
Mein Chef wurde in einer Sache tätig, in der ein 15-jähriger bei einem Online-IQ-Test teilgenommen hat. Der Gegenstandswert betrug 59,00 € zzgl. einer Verzugspauschale von 5,00 € Mein Chef hat den 15-jährigen vertreten und an die zuständige Verbraucherzentrale geschrieben. Parallel hat die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage gegen die Internetfirma eingereicht. Diese Klage beruht vermutlich schon vorgehender ähnlicher Taten dieser Internetfirma. Mein Chef wollte zuerst nichts abrechnen aber jetzt möchte er wissen, was man da abrechnen kann. Ich bin der Meinung, dass ich auf den Streitwert von 64,00 € ne Geschäftsgebühr plus Auslagen berechnen kann, da die existierende Klage sich nicht auf diese Sache beruht. Liege ich da richtig mit meiner Vermutung?