Berufungsfrist

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Zweite Chefin
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#1

01.07.2016, 15:18

Auf die Gefahr, dass Ihr mich teert und federt:

Ich stolper immer wieder bei Festlegung der Frist.
4 Wochen ab Zustellung, also von Montag 22.02.2016 bis Montag 21.3.2016, unabhängig vom Datum ?
Nach Datum, also von Montag 22.02.2016 bis Dienstag 22.03.2016, unabhängig vom Wochentag ?

Danke !
Nadaa
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#2

01.07.2016, 15:20

Die Berufungsfrist endet einen MONAT nach Zustellung, d.h. in deinem Beispiel bis Dienstag 22.03., unabhängig vom Wochentag
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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Ciara
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#3

01.07.2016, 15:21

Zweite Chefin hat geschrieben:Auf die Gefahr, dass Ihr mich teert und federt:

Ich stolper immer wieder bei Festlegung der Frist.
4 Wochen ab Zustellung, also von Montag 22.02.2016 bis Montag 21.3.2016, unabhängig vom Datum ?
Nach Datum, also von Montag 22.02.2016 bis Dienstag 22.03.2016, unabhängig vom Wochentag ?

Danke !
Achtung! 1 Monat ist nicht gleich 4 Wochen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#4

01.07.2016, 15:42

Vielen Dank, also von Datum zu Datum.
Ciara, eben weil 1 Monat nur selten 4 Wochen sind, war ich unsicher, was maßgeblich ist.
Nadaa
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#5

01.07.2016, 16:25

Maßgeblich ist immer das, was auch in der Verfügung etc steht :)

4 Wochen sind 4 Wochen, von Wochentag zu Wochentag
1 Monat ist 1 Monat, von Datum zu Datum :)
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#6

04.07.2016, 11:54

Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Wir haben Urteil am 03.05 bekommen, EB wurde auf den 11.05. gestempelt, da an diesem TAg die RAin das urteil gelesen hat.
Wir haben im Anschluss daran Beschwerde (Familiensache) eingelegt und das Urteil (Beschluss) mit Stempel dadrauf (03.05) geschickt.
Meine Frage: Wann läuft die Frist ab? ab 03.05 oder 11.5?
Ich habe eine Fristverlängerung für die Beschwerdebegründung beantragt, leider noch nicht entschieden, ich habe in die Fristverlängerung geschrieben, die am 11.07. ablaufende...., jetzt bin ich etwas nervös, weil die Frist nach Stempel (Beschluss) heute ablaufen würde, die RAin aber in Urlaub ist.
Vielleicht habt ihr eine Entscheidung oder ob Eingang oder Kenntnis .......
Danke
Nadaa
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#7

04.07.2016, 12:08

Mal eine andere Frage... warum sind EB und Urteil denn unterschiedlich gestempelt?

Ich wäre mir in dem Fall jetzt nämlich auch nicht mehr sicher.

Wir handhaben das hier so, dass die Post mit EB erst auf einem Post-It gestempelt wird. Wenn das EB dann unterschrieben bzw. rausgeschickt wird, wird nochmal ein Stempel auf das Dokument selber gesetzt. Da gibt es dann keine Probleme.
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#8

04.07.2016, 12:14

Ja, ist eigentlich auch besser so. Aber leider hat unsere ehemalige Azubi auf Urteil (Beschluss) gestempelt und dieser ist mit der Beschwerde mitgeschickt.
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Frau Cindy
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#9

04.07.2016, 14:13

Es kommt darauf an, wann der Anwalt das Schreiben zur Kenntnis genommen hat, also was auf dem EB steht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#10

04.07.2016, 14:56

Hallo,

bin gerade irritiert; EB ist doch unverzüglich zurück zu schicken; mein Chef ist 3 Wochen im Urlaub; stempelt ihr das EB dann erst in 3 Wochen, weil er es dann erst zur Kenntnis nimmt?
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