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...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Feldhamster
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#41

08.08.2019, 18:15

Gesamtgläubiger gibt es schon, aber nicht in eurem Fall. Das Gericht hat recht mit seiner Meinung. Es ist eine 1,3 VG nach dem erhöhten Streitwert entstanden. Dass darin kein Gebührsprung liegt ist Pech.

Dass Thema gab es bzgl. Reisemangel oder ähnlich hier auch in den letzten Wochen mal, ich finde den Thread aber auf die Schnelle nicht...
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Anahid
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#42

09.08.2019, 08:46

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PostGretel
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#43

09.08.2019, 10:06

Hach, wie gemein ... Aber zumindest war es ein Versuch wert. :pfeif

Als Thread meinst Du wahrscheinlich einen dieser beiden, die ich zumindest bei der Schnellsuche nach Reisemangel fand:
viewtopic.php?f=98&t=89386&p=2029031&hi ... l#p2029031
oder
viewtopic.php?f=4&t=36204&p=869973&hili ... el#p869973

:thx
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#44

09.08.2019, 11:19

Das mit den Gesamtgläubigern lässt mich irgendwie doch noch nicht los: Wenn die beiden Mandanten ein Gemeinschaftskonto haben, von dem die Flüge bezahlt wurden - also 2 Fluggesellschaften schreiben jeweils eine Rechnung, die jeweils beide "Flugzeugsitze" enthalten -, sind sie dann nicht doch Gesamtgläubiger?
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Adora Belle
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#45

09.08.2019, 11:48

Die Mandanten sind nur Gesamtgläubiger, wenn sie gemeinsam einen Anspruch gegen die Gegenseite haben. (Die Anzahl der Beteiligten, dh Fluggesellschaften auf der Gegenseite ist irrelevant.) Hier haben sie aber jeder jeweils einen eigenen Anspruch, die zusammen in einem Verfahren geltend gemacht werden. Deshalb wird addiert, und eine 1,3 aus dem Gesamtwert berechnet.
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