Hilfe bei KFA - GmbH + GF

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Inara
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#21

05.10.2016, 10:35

Urteil... die Klägerin trägt die Koste des Rechtsstreits!

Beschluss... SW € 198.063,80:
Unterlassungsanträge der Klage 150.000
Feststellungsantrag 30.000
Auskunftsantrag 10.000
Zahlungantrag 1.531,90
Widerklage Zahlungsantrag 1.531,90
Widerklage Feststellungsantrag 5.000
Für die RA-Gebühren gilt im Verhältnis der Klägerin zur Beklagten zu 2 und 3 die keine Widerklage erhoben haben, ein SW von 191.531,90.. im Verhältnis zur Beklagten zu 1 der festgestzte SW
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#22

05.10.2016, 12:31

Dann ein KFA, wie gesagt, VG nach dem hohen SW. 0,6 Erhöhuhung Nr. 1008 VV RVG (in dem Fall tatsächlich mal gesondert ausgewiesen, weil das sonst nicht zu bewerkstelligen ist) nach dem reinen Klagestreitwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#23

05.10.2016, 13:46

cool, vielen Dank für Deine tolle Hilfe.
Hier mal mein Formulierungsvorschlag:

In der Sache

.. ./. ...
nehmen wir Bezug auf die Kostenfestsetzungsanträge der Beklagten vom 09.09.2016.
Die Beklagte zu 1, der Beklagte zu 2 und der Beklagte zu 3 wurden vorliegend gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen. Demnach wurden die Prozessbevollmächtigten der Beklagten in derselben Angelegenheit beauftragt, somit greift hier Nr. 1008 VV RVG (Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern).
Inara
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#24

05.10.2016, 13:47

was hälst Du davon? Ergänzungs/Verbesserungsvorschläge?
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#25

05.10.2016, 14:13

Shiva hat geschrieben:Urteil... die Klägerin trägt die Koste des Rechtsstreits!
wenn ich richtig verstehe, seid ihr auf der Klägerseite. Warum willst du einen Kfa machen, wo die Klägerin doch die Kosten tragen soll? :kopfkratz Übersehe ich etwas?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#26

05.10.2016, 14:33

Shiva hat geschrieben:was hälst Du davon? Ergänzungs/Verbesserungsvorschläge?
Verbesserungsvorschlag:

In Sachen
....

wird der Festsetzung der auf der Beklagtenseite entstandenen Kosten gemäß den Kostenfestsetzungsanträgen vom ....... widersprochen.

Die Beklagten wurden im Hinblick auf die Klage gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen. Da sämtliche Beklagten durch ein und denselben Prozessbevollmächtigten vertreten wurden, greift insoweit Nr. 1008 VV RVG, so dass nicht für jeden Beklagten ein gesonderter Kostenfestsetzungsantrag zu stellen ist, geschweige denn für jeden Beklagten ein gesonderter Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#27

05.10.2016, 14:43

@icerose: die KFA´s der Gegenseite müssen moniert werden..
@Anahid: klasse.. Verbesserungsvorschlag ist top und wird direkt umgesetzt

Danke nochmals für die tolle Hilfe
Lori79
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#28

17.06.2019, 16:09

Hallo Ihr Lieben,
haben folgendes Problem:
gegen unseren Mandanten wurde Klage durch eine GmbH (Kläger 1) und GF Kläger zu 2) wegen:
1. Beseitigung einer montierten Kamera
2. an die Kläger als Gesamtgläubiger vorgerichtliche RA Kosten zu zahlen

eingereicht.

Kostenausgleichungsantrag durch die Gegenseite wurde gestellt:
Erhöhungsgebühr
und Mehrwertsteuer

Es handelt sich dabei ja um die Firmensitz des GF (Kamera angeblich ausgerichtet auf die Firma).
Hat die Gegenseite die Erhöhungsgebühr wegen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht?
Mehrwertsteuer fällt doch nicht an oder
oder wie vorher geschrieben KFA mit Mehrwertsteuer : 2 und einmal ohne Mehrwertsteuer : 2 dann keine Erhöhungsgebühr.
Das würde aber zum Nachteil für uns bedeuten.
Danke Euch
...
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#29

17.06.2019, 16:18

Lori79 hat geschrieben:
17.06.2019, 16:09

Es handelt sich dabei ja um die Firmensitz des GF (Kamera angeblich ausgerichtet auf die Firma).
Was soll dieser Satz bedeuten?
Lori79 hat geschrieben:
17.06.2019, 16:09

Hat die Gegenseite die Erhöhungsgebühr wegen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht?
Was für eine Persönlichkeitsverletzung? Woher sollen wir wissen was die Gegenseite geltend gemacht hat und warum sie dies getan hat?
Lori79 hat geschrieben:
17.06.2019, 16:09

Mehrwertsteuer fällt doch nicht an oder
Liegt eine Erklärung nach §104 II S. 3 ZPO vor?
Lori79
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#30

17.06.2019, 16:32

Also unser Mandant hat auf seinen Grundstück eine Kamera installiert, die angeblich auf das Grundstück des Klägers ausgerichtet ist.
Die Gegenseite hat Klage eingereicht auf Beseitigung der Kamera und außergerichtliche RA Kosten geltend gemacht (ohne Mehrwertsteueuer).
Im KFA steht nur dass der Beklagte zu 2) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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