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Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 07.09.2016, 17:04
von Anahid
Richtig

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 21.06.2018, 17:44
von Spotttölpel
Hey ihr

Hab mal den alten Thread hochgeholt. Hab hierzu mal eine Frage

HF 300 Euro
Zahlung 250 Euro
Anschließend Beauftragung RA

Forderungsaufstellung lautet:
1,3 Geschäftsgebühr aus 50,00 Euro 83,54
MB Gebühr aus 50,00 Euro 29,45
Gerichtskosten MB 32,00
Einiggungsgebühr 1003 auf 208 Euro. 64,26
VB Gebühr aus 50,00 Euro. 32,13

Darf eine einigungsgebühr anfallen wenn nichts schriftliches vorliegt?

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 21.06.2018, 17:56
von Liesel
Das ist Rechtsberatung und hier nicht erlaubt.

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 21.06.2018, 17:56
von Anahid
Spotttölpel hat geschrieben:Wieso einigungsgebühr. Mir wurde gesagt man würde auf den VB verzichten wenn ich raten zzgl die einigungsgebühr zahle. Habe nicht eingewilligt also haben sie einen VB beantragt. Ich habe die Raten pünktlich jeden Monat gezahlt. Nun erhalte ich eine Aufstellung und finde die einigungsgebühr.es gibt keinen Vergleich.
Du solltest aber wissen, dass das private Rechtsberatung ist, die hier nicht erlaubt ist. Also entweder findest Du Deine Antwort selbst oder fragst Deinen Chef. Sorry.

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 21.06.2018, 19:08
von Spotttölpel
Ich hab’s nun aus dem Beitrag entfernt. Danke trotzdem :)

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 22.06.2018, 08:49
von Anahid
Dadurch kriegst Du auf die Frage immer noch keine Antwort. :schock Es ist und bleibt eine von Dir gewünschte Rechtsberatung. :roll:

Re: Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

Verfasst: 24.06.2018, 18:21
von Soenny
Wegen Rechtsberatung geschlossen ;)