Einigungsgebühr bei Ratenzahlung. Wert und Nr.?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

07.09.2016, 17:04

Richtig
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Spotttölpel
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#12

21.06.2018, 17:44

Hey ihr

Hab mal den alten Thread hochgeholt. Hab hierzu mal eine Frage

HF 300 Euro
Zahlung 250 Euro
Anschließend Beauftragung RA

Forderungsaufstellung lautet:
1,3 Geschäftsgebühr aus 50,00 Euro 83,54
MB Gebühr aus 50,00 Euro 29,45
Gerichtskosten MB 32,00
Einiggungsgebühr 1003 auf 208 Euro. 64,26
VB Gebühr aus 50,00 Euro. 32,13

Darf eine einigungsgebühr anfallen wenn nichts schriftliches vorliegt?
Zuletzt geändert von Spotttölpel am 21.06.2018, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#13

21.06.2018, 17:56

Das ist Rechtsberatung und hier nicht erlaubt.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
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#14

21.06.2018, 17:56

Spotttölpel hat geschrieben:Wieso einigungsgebühr. Mir wurde gesagt man würde auf den VB verzichten wenn ich raten zzgl die einigungsgebühr zahle. Habe nicht eingewilligt also haben sie einen VB beantragt. Ich habe die Raten pünktlich jeden Monat gezahlt. Nun erhalte ich eine Aufstellung und finde die einigungsgebühr.es gibt keinen Vergleich.
Du solltest aber wissen, dass das private Rechtsberatung ist, die hier nicht erlaubt ist. Also entweder findest Du Deine Antwort selbst oder fragst Deinen Chef. Sorry.
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Spotttölpel
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#15

21.06.2018, 19:08

Ich hab’s nun aus dem Beitrag entfernt. Danke trotzdem :)
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Anahid
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#16

22.06.2018, 08:49

Dadurch kriegst Du auf die Frage immer noch keine Antwort. :schock Es ist und bleibt eine von Dir gewünschte Rechtsberatung. :roll:
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Soenny
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#17

24.06.2018, 18:21

Wegen Rechtsberatung geschlossen ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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