Hallo liebe Forenos
Habe 2 Mahnbescheide, gegen beide wurde Widerspruch eingelegt und ging dann getrennt ins streitige Verfahren. Nach Klagebegründung wurden die Verfahren verbunden.
Abrechnung Gegner: 2x VG (3307) und 3100, 3104 aus zusammengesetztem Wert
Unsere Abrechnung: 3305 und 3100 nebst Anrechnung jeweils mit dem gültigen SW und 3104 mit zusammengesetzem Wert
Ist das so richtig oder muss ich auch die VG aus dem zusammengesetztem Wert berechnen: Wenn ja, wie ist das dann mit der Anrechnung? 1,0 bzw. 0,5 aus beiden Teilen anrechnen oder 1,0 und 0,5 aus zusammengesetztem Wert einmal anrechnen?
Anmerkung: Streitwert wurde im zusammengesetzten Verfahren schlicht addiert.
Hoffe, ihr versteht das Problem
Katta
Abrechnung/ Anrechnung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17605
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nein, Deine Abrechnung stimmt. Du musst die VG nicht aus dem zusammengerechneten Wert berechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.