Abrechnung/ Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Katta
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#1

02.05.2016, 11:53

Hallo liebe Forenos

Habe 2 Mahnbescheide, gegen beide wurde Widerspruch eingelegt und ging dann getrennt ins streitige Verfahren. Nach Klagebegründung wurden die Verfahren verbunden.

Abrechnung Gegner: 2x VG (3307) und 3100, 3104 aus zusammengesetztem Wert
Unsere Abrechnung: 3305 und 3100 nebst Anrechnung jeweils mit dem gültigen SW und 3104 mit zusammengesetzem Wert

Ist das so richtig oder muss ich auch die VG aus dem zusammengesetztem Wert berechnen: Wenn ja, wie ist das dann mit der Anrechnung? 1,0 bzw. 0,5 aus beiden Teilen anrechnen oder 1,0 und 0,5 aus zusammengesetztem Wert einmal anrechnen?

Anmerkung: Streitwert wurde im zusammengesetzten Verfahren schlicht addiert.

Hoffe, ihr versteht das Problem
Katta
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.05.2016, 12:35

Nein, Deine Abrechnung stimmt. Du musst die VG nicht aus dem zusammengerechneten Wert berechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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