BRAGO oder RVG???
Verfasst: 15.04.2006, 10:32
Hallo,
ihr seid zwar sicherlich alle schon mit den Gedanken im Osterfest, aber vorher wollte ich noch eine berufsbezogene Frage loswerden.
Ich habe zur Zeit eine Akte auf dem Tisch, die ich abrechnen wollte, bei der ich mir jedoch nicht so ganz sicher bin, ob nach RVG oder BRAGO.
Also, Mandant hat uns vor dem 01.07.04 mandatiert. Es lief ein Ermittlungsverfahren, wir haben Akteneinsicht beantragt... Ende 2004 erging dann ein Strafbefehl gegen den wir Einspruch eingelegt haben.
Gemäß § 60 RVG würde ich nach RVG abrechnen, richtig??? Wie würdet ihr abrechnen?
ihr seid zwar sicherlich alle schon mit den Gedanken im Osterfest, aber vorher wollte ich noch eine berufsbezogene Frage loswerden.
Ich habe zur Zeit eine Akte auf dem Tisch, die ich abrechnen wollte, bei der ich mir jedoch nicht so ganz sicher bin, ob nach RVG oder BRAGO.
Also, Mandant hat uns vor dem 01.07.04 mandatiert. Es lief ein Ermittlungsverfahren, wir haben Akteneinsicht beantragt... Ende 2004 erging dann ein Strafbefehl gegen den wir Einspruch eingelegt haben.
Gemäß § 60 RVG würde ich nach RVG abrechnen, richtig??? Wie würdet ihr abrechnen?