BRAGO oder RVG???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

15.04.2006, 10:32

Hallo,

ihr seid zwar sicherlich alle schon mit den Gedanken im Osterfest, aber vorher wollte ich noch eine berufsbezogene Frage loswerden. :)

Ich habe zur Zeit eine Akte auf dem Tisch, die ich abrechnen wollte, bei der ich mir jedoch nicht so ganz sicher bin, ob nach RVG oder BRAGO.

Also, Mandant hat uns vor dem 01.07.04 mandatiert. Es lief ein Ermittlungsverfahren, wir haben Akteneinsicht beantragt... Ende 2004 erging dann ein Strafbefehl gegen den wir Einspruch eingelegt haben.

Gemäß § 60 RVG würde ich nach RVG abrechnen, richtig??? Wie würdet ihr abrechnen?
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Tine
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#2

15.04.2006, 16:55

Hallo Nicy,

ich persönlich würde nach der BRAGO abrechnen, da Du den Auftrag vom Mandanten vor dem 01.07.04 erhalten hast.

Wichtig und entscheidend für die Abrechnung ist der vom Mandanten erteilte unbedingte Auftrag, §§ 60, 61 RVG.
LG Tine
Andreas

#3

15.04.2006, 18:23

Der unbedingte Auftrag dürfte hier tatsächlich vor dem 01.07.2004 liegen. Ich würde auch nach BRAGO abrechnen.
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13
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#4

15.04.2006, 20:11

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#5

16.04.2006, 19:42

An sich will ich auch jetzt mal zustimmen - aber nicht, ohne noch eine Frage loszuwerden.

Womit wurdet Ihr denn genau vor dem 01.07. beauftragt??? Wenn das vor dem 01.07. z. B. nur eine Beratung war, die eigentliche Beauftragung, nunmehr wirklich tätig zu werden aber erst nach dem 01.07. erteilt wurde ....
Viele Grüße

ich
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