fahrkosten und abwesenheitsgeld
Hi! Wenn man einen Auswärtstermin wahrnimmt, zu dem man einen Tag vorher schon einreisen muss, wie berechnet sich dann das Abwesenheitsgeld? Darf nach z.B, für beide Tage (hin und zurück) 2 x 60,00 EUR nehmen? Und wenn man das FAhrgeld hinzurechnet, muss das ganze nochmals mit MWSt berechnet werden oder wie ist es??? Hab sowas noch nie gemacht. Vielleicht habe ich noch irgendwelche Gebühren übersehen..
- Curry
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Das Abwesenheitsgeld wird pro Kalendertag berechnet, also wenn der RA einen Tag vorher anreist, dann kannst du für zwei Tage abrechnen. Das Kilometergeld aber nur je Fahrt. Das sind beides Gebühren, also wird da nochmals die MwSt. drauf berechnet.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ist das eine Abrechnung gegenüber Mandant? Dann würde ich für den Anreisetag nur ein Abwesenheitsgeld nehmen, was wirklich der Fahrzeit entspricht. Dazu kommt - wie Du richtig geschrieben hast - noch das Fahrtgeld. ZUSTÄTZLICH darfst Du hier noch die Übernachtungskosten sowie die Verpflegung ansetzen. Dann kommt noch die Mehrwertsteuer.
Barbara
Verpflegungsgeld? Wo ist das geregelt? Kann man das auch schon vorher berechnen, bevor die Reise stattgefunden hat?
- Curry
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Das ist geregelt in 7006 VV RVG. Ich würd es allerdings nicht vorher abrechnen.
Curry
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- Curry
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Eben, da lässt sich ja schlecht schätzen, was der Aufenthalt kostet.
Curry
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Ok, und wie kann man sich absichern, wenn man weiß, dass der MA eventuell nach dem Gerichtstermin einfach nicht zahlen wird???
Wir rechnen vorher auch immer nur die Kosten ab, die wir fix wissen, also Fahrtkosten - meist da jedoch die Flug- bzw. Zugkosten. Km können ja auch immer noch variieren. Übernachtungskosten (bekommt man ja meist schon mit der Buchungsbestätigung), Tage- u. Abwesenheitsgeld.
Die übrigen Kosten werden hinterher mit Beleg abgerechnet.
Mal eine Frage an die Allgemeinheit: Setzt Ihr hier auch immer noch die Tankkosten mit an - natürlich nur, sofern getankt wurde?
Barbara