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Auszahlung bei Pfändungsbeschluss

Verfasst: 26.07.2007, 15:50
von icerose
An die Zwangsvollstreckungsexperten unter uns:

Habe Pfändungsbeschluss beantragt, ist zugestellt, alles toll. Jetzt ist die gepfändete Zahlung fällig, und der Drittschuldner zahlt an "mich". Frage: Hat das unangenehme Folgen für unsere Kanzlei???
Vorab 1000 Dank für eure Antworten.

Verfasst: 26.07.2007, 15:51
von spitzi192
Wie, der zahlt an dich? versteh ich nicht...

Verfasst: 26.07.2007, 15:51
von mellimaus
Warum sollte das unangenehme Folgen haben? Soweit ich weiß nich. Du leitest es doch dann an deinen Mdt weiter.

Verfasst: 26.07.2007, 15:52
von mellimaus
Ach so, dann hab ich nich richtig gelesen? An dich oder die Kanzlei - upsi

Verfasst: 26.07.2007, 15:52
von charly03
Seh ich genauso.. warum unangenehme Folgen? Ist doch eigentlich nur korrekt, wenn an die Kanzlei gezahlt wird. Also weiterleiten und gut is... oder?

Verfasst: 26.07.2007, 15:55
von Master24
Eben. Hebegebühr nicht vergessen und weiterleiten *g*

Verfasst: 26.07.2007, 16:14
von icerose
Ihr seid gut. Hebegebühr hat mein Boss noch nie verlangt. Aber ich könnte ihm ja mal (wieder) etwas Neues beibringen.

Ich freue mich ja, dass der Drischu zahlt, aber es ist doch nur PFB, und eben kein PFÜB. Das ist das, was mich leicht irritiert.

Verfasst: 26.07.2007, 16:15
von icerose
@mellimaus: an die Kanzlei natürlich.

Verfasst: 26.07.2007, 16:16
von Blockflöte
Warum beantragt Ihr denn nur einen Pfändungsbeschluss?

Verfasst: 26.07.2007, 16:22
von icerose
Weil das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist und wir keine Sicherheit leisten wollen, sondern den nicht unerheblichen Betrag erstmal sicherstellen wollten.