Auszahlung bei Pfändungsbeschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tobik9
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#11

26.07.2007, 16:48

Hey,

hat überhaupt keine Nachteile für eure Kanzlei, ist doch gut, wenn ihr das Geld bekommt, ihr könnt ja nun mit euren Kosten verrechnen, wenn der Mandant damit einverstanden ist und der Rest wird eben ausgezahlt.
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#12

27.07.2007, 09:36

Guten Morgen und Dank an alle, bin beruhigt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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