pkh-abrechnung, etwas kompliziert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

26.07.2007, 10:22

Hi!
Hab wieder mal eine ganz komplizierte Frage! Wir vertreten zwei Beklagten in einem LG-Prozess. Eine davon hat PKH ohne Raten, die andere mit Raten bekommen. Wie rechne ich die Prozesskosten ab??? Der Streitwert beträgt 9.100 EUR. Können wir für beide gegen die Staatskasse abrechnen oder wie wirken sich die Raten aus??? Vielen Dank schon mal an alle!!!
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Curry
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#2

26.07.2007, 10:30

Ich würd ganz normal abrechnen mit Erhöhungsgebühr. Das Gericht kümmert sich doch um die Raten. Hm.
Curry

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Yuki
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#3

26.07.2007, 10:32

Würde ich jetzt auch einfach mal so spontan sagen :)

Bei der Abrechnung noch die normalen Anwaltsgebühren mit ausweisen, bei Ratenzahlung bekommt man die Differenz ja hinterher auch noch, wenn ich mich recht erinnere.
Liebe Grüße,
Britta
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Curry
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#4

26.07.2007, 10:59

Ja genau, die Differenz muss dann auch noch ausgewiesen werden.
Curry

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StineP

#5

26.07.2007, 11:08

Da kann ich mich vorbehaltlos anschließen ;)
samara
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#6

26.07.2007, 11:21

Was heißt " Bei der Abrechnung noch die normalen Anwaltsgebühren mit ausweisen"? Nicht nach § 49 RVG abrechnen, sondern normale Gebühren angeben? Wenn ich das auf dem Vordruch ausfülle, wie mach ich das dann??? Und diese "Differenz", wann und von wem bekommt man sie?!
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Curry
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#7

26.07.2007, 11:22

Du füllst ganz normal den Vordruck aus und rechts ist noch eine Spalte, da trägst du die Regelgebühren ein.
Eine Differenz wird dann ausbezahlt, wenn euer Mandant die Raten an die Staatskasse alle bezahlt hat. Der Mandant muss weiter Raten zahlen, bis die Differenz bezahlt ist oder er 42 Raten gezahlt hat.
Curry

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Yuki
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#8

26.07.2007, 11:27

Na du schreibst die normalen PKH-Gebühren nach § 49 links hin, wie immer, und dann rechts daneben in die Spalten die ganz normalen Gebühren nach § 13. Dann ergibt sich eine Differenz zwischen beiden Gebühren (wenn der Gegenstandswert nicht ganz niedrig ist) und diese Differenz steht euch dann später noch zu, wenn der Mandant mit der Ratenzahlung die PKH-Gebühren abgestottert hat. Dann muss er nämlich noch weiter bezahlen, bis die Wahlanwaltsgebühren auch bezahlt sind bzw. bis er 42 Raten gezahlt hat.
Liebe Grüße,
Britta
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Yuki
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#9

26.07.2007, 11:28

Oh, zu langsam ;)
Liebe Grüße,
Britta
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#10

26.07.2007, 12:27

schließe mich allen beiträgen an..... :dafuer
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