Strafsache - Kostenerstattungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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isi
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#1

26.07.2007, 09:10

Hallo, viell. kann mir jemand helfen.
:?: Wir haben eine Strafsache, in der wir zum Teil die Kosten zu tragen haben und zum Teil die Staatskasse. Muss ich hier jetzt einen Kostenerstattungsantrag ans Gericht machen wie in einer ganz gewöhnlichen Sache oder ist dies in einer Strafsache anders zu machen? Vielen Dank schon mal!
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tabea009
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#2

26.07.2007, 09:21

Guten Morgen! :kaffee

Gar kein Problem die Sache. Du machst einfach einen ganz normalen KFA mit folgendem Antrag:

beantragen wir,

hierdurch die nachfolgend spezifizierten Gebühren auszugleichen, gegen die Staatskasse festzusetzen und auszusprechen, dass diese Kosten mit 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 1 DÜG ab Eingang dieses Antrags zu verzinsen sind

Die zur Festsetzung angemeldeten Kosten werden wie folgt spezifiziert: ...

Dann kommt Deine ganz normale Gebührenrechnung. Ich mache bei uns immer den Teil "gegen die Staatskasse" in Fettdruck.

Viele Grüße
Barbara
StineP

#3

26.07.2007, 09:55

So würde ich es auch machen!
joy1980
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#4

26.07.2007, 10:47

Stimme meinen Vorrednerinnen zu.
Liebe Grüße :pcwink
isi
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#5

26.07.2007, 15:33

Ja dann mach ich es doch so. Vielen lieben Dank, (vor allem für die schnellen Antworten), ihr habt mir wirklich geholfen!!!!!!! :D :D
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tabea009
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#6

26.07.2007, 15:37

Dafür sind wir gegenseitig da - und das ist gut so. :yeah
Barbara
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