Hallo, viell. kann mir jemand helfen.
Wir haben eine Strafsache, in der wir zum Teil die Kosten zu tragen haben und zum Teil die Staatskasse. Muss ich hier jetzt einen Kostenerstattungsantrag ans Gericht machen wie in einer ganz gewöhnlichen Sache oder ist dies in einer Strafsache anders zu machen? Vielen Dank schon mal!
Strafsache - Kostenerstattungsantrag
Guten Morgen!
Gar kein Problem die Sache. Du machst einfach einen ganz normalen KFA mit folgendem Antrag:
beantragen wir,
hierdurch die nachfolgend spezifizierten Gebühren auszugleichen, gegen die Staatskasse festzusetzen und auszusprechen, dass diese Kosten mit 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 1 DÜG ab Eingang dieses Antrags zu verzinsen sind
Die zur Festsetzung angemeldeten Kosten werden wie folgt spezifiziert: ...
Dann kommt Deine ganz normale Gebührenrechnung. Ich mache bei uns immer den Teil "gegen die Staatskasse" in Fettdruck.
Viele Grüße
Gar kein Problem die Sache. Du machst einfach einen ganz normalen KFA mit folgendem Antrag:
beantragen wir,
hierdurch die nachfolgend spezifizierten Gebühren auszugleichen, gegen die Staatskasse festzusetzen und auszusprechen, dass diese Kosten mit 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 1 DÜG ab Eingang dieses Antrags zu verzinsen sind
Die zur Festsetzung angemeldeten Kosten werden wie folgt spezifiziert: ...
Dann kommt Deine ganz normale Gebührenrechnung. Ich mache bei uns immer den Teil "gegen die Staatskasse" in Fettdruck.
Viele Grüße
Barbara