Hallo,
sitz über einer Abrechnung und komm nicht weiter:
Berufungsverfahren vor dem LAG, es wurde ein Vergleich geschlossen, Streitwert für das Verfahren 11.000,00 € und den Vergleich 42.000,00 €.
In dem Vergleich wurden neben dem Anspruch auf ein Zeugnis noch fünf Verfahren I. Instanz miterledigt.
In allen fünf Verfahren fand bereits ein Termin statt.
Das Berufungsverfahren würde ich so abrechnen:
1,6 VF aus 11.000
1,2 TG aus 42.000
1,3 EG aus 11.000
1,0 EG aus 31.000
Wie rechne ich jetzt aber die fünf mitverglichenen Verfahren I. Instanz ( dreimal 3.880 € und zweimal 7.600 €) in obiger Abrechnung an?
Vielen Dank jetzt schon mal
Vergleich Berufungsverfahren Miterledigung 5 andere Verfahr.
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Zunächst einmal scheint hier ein Mehrvergleich vorzulegen. Denn wenn ich die von Dir angegebenen Streitwerte zusammenrechne, dann komme ich auf 37.840 € gesamt; der Vergleichswert ist aber auf 42000 festgesetzt worden. Kann das sein?
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Also der genaue Streitwert laut Beschluss lautet für das Verfahren 11.619,00 und für den Vergleich 42.603.
- Anahid
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Du kannst besser beantworten als ich, ob die Streitwerte der 5 Verfahren den Vergleichswert ergeben oder der Vergleichswert die zusammengerechneten Streitwerte übersteigt. Das ist aber für die Abrechnung überaus wichtig.
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Hallo Anahid,
der Streitwert der fünf Verfahren zusammen sind 27.111,00 €.
Ich komme mit der Anrechnung nicht klar.
der Streitwert der fünf Verfahren zusammen sind 27.111,00 €.
Ich komme mit der Anrechnung nicht klar.
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Du rechnest in den 5 erstinstanzlichen Verfahren, da - wie Du geschrieben hast - in denen bereits Termine stattgefunden haben, die VG und die TG ab. In dem Berufungsverfahren rechnest Du dann die VG nach 3100 ab sowie eine VG nach 3101 aus dem Mehrwert des Vergleichs. Wenn der Vergleichswert 42000 beträgt, die Verfahren aber einen Wert von 27.111 € haben, dann wäre der Mehrwert 14.889 €. Ob über den Mehrwert verhandelt wurde oder insoweit nur ein Vergleich protokolliert wurde, musst Du ggf. mit Deinem Chef absprechen. Ansonsten bekommst Du weiter die TG aus 11000 oder aber + dem Mehrwert = aus 25889 €. Dann noch die EG nach 1003 aus 27.111 € sowie die EG nach 1000 aus dem Mehrwert von 14.889 €.
Allerdings wundert mich der von Dir errechnete Gesamtwert, da der mit den Streitwerten, die Du oben genannt hast, überhaupt nicht übereinstimmt.
Allerdings wundert mich der von Dir errechnete Gesamtwert, da der mit den Streitwerten, die Du oben genannt hast, überhaupt nicht übereinstimmt.
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Der Streitwert vom LAG lautet: Verfahren 11.619,00 und Vergleich 42.603,00. Im Vergleich wurden miterledigt:
Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ein Bruttomonatsgehalt3.873,00
die fünf Verfahren I. Instanz
Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ein Bruttomonatsgehalt3.873,00
die fünf Verfahren I. Instanz
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sorry hier der Rest:
also die fünf Verfahren 27.111,00
für das Berufungsverfahren über die Kündigungsschutzklage wurde der Streitwert auf drei Bruttomonatsgehälter festgesetzt, 3x 3.873=11.619,00
also die fünf Verfahren 27.111,00
für das Berufungsverfahren über die Kündigungsschutzklage wurde der Streitwert auf drei Bruttomonatsgehälter festgesetzt, 3x 3.873=11.619,00
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und es wurde über den Mehrwert verhandelt.