Guten Morgen!
Wir haben unseren Mandanten im gerichtlichen Verfahren sowie im nachfolgenden Mediationsverfahren (beides vor'm LG) vertreten.
Beides haben wir ihm ggü. abgerechnet, aber er hat nicht gezahlt.
Jetzt meine Frage:
Kann ich beides in einem KfA abrechnen oder muss ich zwei machen?
Vielen Dank bereits im voraus!
Kostenfestsetzung gg. nach § 11 RVG
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.02.2015, 12:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.02.2015, 12:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
lediglich Fahrtkosten- und Tage- und Abwesenheitsgelder
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.02.2015, 12:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Vielen lieben Dank!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.02.2015, 12:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich häng immer noch an diesem "super" KfA
Gegenstandswert: bis 10.000,00 €
Geschäftsgebühr 1,3 631,80 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid 1,0 486,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 9.954,48 € 0,65 -315,90 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 631,80 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG aus Wert 9.954,48 € 1,0 -486,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Terminsgebühr 669,60 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für mehr als vier bis acht
Stunden Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG 1/1 40,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 80,00 €
Zwischensumme netto 1.737,30 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 330,09 €
Zwischensumme brutto 2.067,39 €
abzgl. Zahlung - 1.014,86 €
zzgl. GK MB 120,50 €
Gesamtsumme brutto 1.173,03 €
Gesamtsumme netto 985,73 €
Anmerk.:
Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)
In der o.g. Zahlung sind 13,00 € Rückerstattung der GK enthalten.
Fahrtkosten sind deshalb nicht angefallen, weil der Mdt. meinen Chef mitgenommen hat.
Ich weiß nicht, wie ich den KfA anders erstellen soll. Nehm ich die zuvor benannten Positionen/Zahlungen raus, komme ich nicht auf die Gesamtsumme (netto).
Kann ich den KfA trotzdem so zum Gericht schicken mit ähnlichen Anmerkungen die ich hier auch geschrieben habe?
P.S. Ich weiß, dass es eigentlich nur 60,00 € PTKD sein müssten (ist mir aber erst später aufgefallen):
Vielen Dank bereits im voraus.
Gegenstandswert: bis 10.000,00 €
Geschäftsgebühr 1,3 631,80 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid 1,0 486,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 9.954,48 € 0,65 -315,90 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 631,80 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG aus Wert 9.954,48 € 1,0 -486,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Terminsgebühr 669,60 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für mehr als vier bis acht
Stunden Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG 1/1 40,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 80,00 €
Zwischensumme netto 1.737,30 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 330,09 €
Zwischensumme brutto 2.067,39 €
abzgl. Zahlung - 1.014,86 €
zzgl. GK MB 120,50 €
Gesamtsumme brutto 1.173,03 €
Gesamtsumme netto 985,73 €
Anmerk.:
Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)
In der o.g. Zahlung sind 13,00 € Rückerstattung der GK enthalten.
Fahrtkosten sind deshalb nicht angefallen, weil der Mdt. meinen Chef mitgenommen hat.
Ich weiß nicht, wie ich den KfA anders erstellen soll. Nehm ich die zuvor benannten Positionen/Zahlungen raus, komme ich nicht auf die Gesamtsumme (netto).
Kann ich den KfA trotzdem so zum Gericht schicken mit ähnlichen Anmerkungen die ich hier auch geschrieben habe?
P.S. Ich weiß, dass es eigentlich nur 60,00 € PTKD sein müssten (ist mir aber erst später aufgefallen):
Vielen Dank bereits im voraus.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 652
- Registriert: 17.08.2015, 17:25
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: Hamburg
fairyarya84 hat geschrieben: Beides haben wir ihm ggü. abgerechnet, aber er hat nicht gezahlt.
*verwirrt*fairyarya84 hat geschrieben: Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)
läuft...
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
als erstes Mal schmeißt du die Geschäftsgebühr raus. die Geschäftsgebühr hat NIEMALS etwas in einem KFA verloren!
wenn die GK und die Verfahrensgebühr nach altem Recht entstanden sind, dann bekommst du die Terminsgebühr auch nur nach altem Recht. siehe § 60 RVG.
wenn die GK und die Verfahrensgebühr nach altem Recht entstanden sind, dann bekommst du die Terminsgebühr auch nur nach altem Recht. siehe § 60 RVG.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 25.02.2015, 12:20
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Maddien hat geschrieben:Sorry da hab ich "Mdt." vergessenfairyarya84 hat geschrieben: Beides haben wir ihm ggü. abgerechnet, aber er hat nicht gezahlt.
Unser Mdt. hat die außergerichtlichen Gebühren sowie die für das Mahnverfahren (nebst GK bezahlt).fairyarya84 hat geschrieben: Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)
Er hat die VG (Nr. 3100) nebst PTKD sowie die TG und Fahrtkosten für das Mediationsverfahren nicht bezahlt.
Das hab ich mir auch schon gedacht, ich bekomm' es aber einfach nicht hin, dass am Ende der Betrag rauskommt, den wir haben wollen. Ich will die GG auch nicht festsetzen lassen (die hat der Mdt. ja auch schon bezahlt), sondern lediglich als "Erklärung" für die Zahlungen. Anders bekomm ich dass mit diesen verflixten Anrechnung einfach nicht hin.niva hat geschrieben:als erstes Mal schmeißt du die Geschäftsgebühr raus. die Geschäftsgebühr hat NIEMALS etwas in einem KFA verloren!
niva hat geschrieben:wenn die GK und die Verfahrensgebühr nach altem Recht entstanden sind, dann bekommst du die Terminsgebühr auch nur nach altem Recht. siehe § 60 RVG
Okay, das wusste ich nicht - Vielen Dank für den Hinweis..
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Was ist, wenn du einfach nur den anrechenbaren und gezahlten Teil der GG als Zahlung des Mandanten berücksichtigst?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich