Kostenfestsetzung gg. nach § 11 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
fairyarya84
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#1

29.09.2015, 09:50

Guten Morgen!

Wir haben unseren Mandanten im gerichtlichen Verfahren sowie im nachfolgenden Mediationsverfahren (beides vor'm LG) vertreten.

Beides haben wir ihm ggü. abgerechnet, aber er hat nicht gezahlt.

Jetzt meine Frage:

Kann ich beides in einem KfA abrechnen oder muss ich zwei machen?

Vielen Dank bereits im voraus!
Maddien
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#2

29.09.2015, 09:55

Wieso sollten für das Mediationsverfahren extra Gebühren entstanden sein?
läuft...
:huch
fairyarya84
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#3

29.09.2015, 10:02

lediglich Fahrtkosten- und Tage- und Abwesenheitsgelder
Maddien
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#4

29.09.2015, 10:06

alles in einen kfa
läuft...
:huch
fairyarya84
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#5

29.09.2015, 10:10

Vielen lieben Dank! :thx :thx :thx
fairyarya84
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#6

05.10.2015, 10:06

Ich häng immer noch an diesem "super" KfA

Gegenstandswert: bis 10.000,00 €
Geschäftsgebühr 1,3 631,80 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid 1,0 486,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 9.954,48 € 0,65 -315,90 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 631,80 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG aus Wert 9.954,48 € 1,0 -486,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Terminsgebühr 669,60 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für mehr als vier bis acht
Stunden Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG 1/1 40,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 80,00 €
Zwischensumme netto 1.737,30 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 330,09 €
Zwischensumme brutto 2.067,39 €
abzgl. Zahlung - 1.014,86 €
zzgl. GK MB 120,50 €
Gesamtsumme brutto 1.173,03 €
Gesamtsumme netto 985,73 €

Anmerk.:

Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)

In der o.g. Zahlung sind 13,00 € Rückerstattung der GK enthalten.

Fahrtkosten sind deshalb nicht angefallen, weil der Mdt. meinen Chef mitgenommen hat.

Ich weiß nicht, wie ich den KfA anders erstellen soll. Nehm ich die zuvor benannten Positionen/Zahlungen raus, komme ich nicht auf die Gesamtsumme (netto).

Kann ich den KfA trotzdem so zum Gericht schicken mit ähnlichen Anmerkungen die ich hier auch geschrieben habe?

P.S. Ich weiß, dass es eigentlich nur 60,00 € PTKD sein müssten (ist mir aber erst später aufgefallen):

Vielen Dank bereits im voraus.
Maddien
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#7

05.10.2015, 10:12

fairyarya84 hat geschrieben: Beides haben wir ihm ggü. abgerechnet, aber er hat nicht gezahlt.
fairyarya84 hat geschrieben: Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)
*verwirrt*
läuft...
:huch
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#8

05.10.2015, 10:12

als erstes Mal schmeißt du die Geschäftsgebühr raus. die Geschäftsgebühr hat NIEMALS etwas in einem KFA verloren!

wenn die GK und die Verfahrensgebühr nach altem Recht entstanden sind, dann bekommst du die Terminsgebühr auch nur nach altem Recht. siehe § 60 RVG.
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#9

05.10.2015, 10:31

Maddien hat geschrieben:
fairyarya84 hat geschrieben: Beides haben wir ihm ggü. abgerechnet, aber er hat nicht gezahlt.
Sorry da hab ich "Mdt." vergessen :-)
fairyarya84 hat geschrieben: Die Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (nebst Anrechnung), 40 € PTKD (insgesamt 1001,86 €) sowie 120,50 € GK wurden vom Mandanten bezahlt. (nach altem RVG) - Terminsgebühr (wurde vom Mdt. noch nicht bezahlt) nach neuem RVG (Mediationsverfahren)
Unser Mdt. hat die außergerichtlichen Gebühren sowie die für das Mahnverfahren (nebst GK bezahlt).

Er hat die VG (Nr. 3100) nebst PTKD sowie die TG und Fahrtkosten für das Mediationsverfahren nicht bezahlt.
niva hat geschrieben:als erstes Mal schmeißt du die Geschäftsgebühr raus. die Geschäftsgebühr hat NIEMALS etwas in einem KFA verloren!
Das hab ich mir auch schon gedacht, ich bekomm' es aber einfach nicht hin, dass am Ende der Betrag rauskommt, den wir haben wollen. Ich will die GG auch nicht festsetzen lassen (die hat der Mdt. ja auch schon bezahlt), sondern lediglich als "Erklärung" für die Zahlungen. Anders bekomm ich dass mit diesen verflixten Anrechnung einfach nicht hin.
niva hat geschrieben:wenn die GK und die Verfahrensgebühr nach altem Recht entstanden sind, dann bekommst du die Terminsgebühr auch nur nach altem Recht. siehe § 60 RVG

Okay, das wusste ich nicht - Vielen Dank für den Hinweis..
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#10

05.10.2015, 10:44

Was ist, wenn du einfach nur den anrechenbaren und gezahlten Teil der GG als Zahlung des Mandanten berücksichtigst?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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