Abrechnung Streitwertfestsetzung-> verschiedene Streitwe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LenaX
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#1

24.07.2007, 12:56

Hallo Ihr Lieben,
grundsätzlich habe ich immer wieder Probleme mit Abrechnungen, bei denen der Streitwert für das Verfahren und für den Vergleich unterschiedlich ist, das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar (aus der Akte auch nicht), wenn im Urteil steht:

"Das Gericht erachtet einen Streitwert für das Verfahren im Allgemeinen in Höhe 7.800 EUR und den Vergleich in Höhe von 13.000 EUR für angemessen..."

Folgender Sachverhalt:
- Kündigungsschutzklage, dafür fällt also 1,2 VG an,
- außergerichtliche Besprechungen/Telefonate mit dem Gegner, dann Vergleich, der gerichtlich Protokolliert worden ist, fällt also 1,2 TG an und 1,0 EG an.

Entscheidung:
Das Arbeitsverhältnis endet zum ....
Die Beklagte zahlt an die Klägerin eine Abfindung von 15.000 €

Da die Gegenstandswerte für das Verfahren und für den Vergleich unterschiedlich hoch sind, meine Frage, ob die Abfindung als "nicht rechtshängige Ansprüche" behandelt werden soll und dafür immer die 0,8 VG und 1,5 EG entsteht? was bitte schön ist hier denn sonst als "nicht rechtshängig/anhängig" was diese Gebühren rechtfertigen würde?

Hiernach würde ich abrechnen:
1,3 VG aus 7.800
0,8 VG aus 5.200 (Differenz zu 13.000?)
angleichen nach § 15 höchstwert 1,3 aus 13.000
1,2 TG aus 13.000
1,0 EG aus 7.800
1,5 EG aus 5.200 (Differenz zu 13.000)
angleichen, höchstwert 1,5 aus 13.000

ich wüsste aber nicht was diese 5.200 sein sollten, darüber wurde nicht verhandelt (das wären genau 2 Monatsgehälter)

bei solchen Streitwertfestsetzungen s.o.würde mein Chef anders abgerechnen:
1,3 VG aus 7.800
1,2 TG aus 7.800
1,0 EG aus 13.000
dh. also nur den Vergleich aus 13.000


und nun, wie soll ich denn grundsätzlich bei solchen unterschiedlichen Streitwerten abrechnen? :cry:

Vielen Dank im Voraus!

Gruß, Lena
LG, Lena
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Curry
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#2

24.07.2007, 13:05

Ich verstehe jetzt auch nicht, aus welchem Grund der Streitwert für den Vergleich höher ist. Die Abfindung wird eigentlich nicht mit in den Streitwert eingerechnet.

Letztendlich hat das Gericht aber den Streitwert so festgesetzt. Demnach muss grundsätzlich nach deiner ersten Rechnung abgerechnet werden. Da kommt ja auch viel mehr raus.

Deine 2. Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Die Verfahrensgebühr wird immer aus dem Gesamtstreitwert genommen, müsste bei deinem Chef also auch 13.000 sein.

Da diese Rechnung sowieso falsch ist, interessiert es ja jetzt eigentlich nicht.
Curry

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#3

24.07.2007, 13:35

Hallo,
also der 1. Gegenstandswert für das Verfahren ist klar, 7.800 €= 3 X Monatsgehalt von 2.600 €...
und was ist mit dem Rest???
nach meiner berechnung müsste ich doch die 0,8 VG und 1,5 EG aus 5.200 € nehmen und diesen betrag kann ich gar nicht nachvollziehen :?
LG, Lena
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Curry
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#4

24.07.2007, 13:38

Es heißt ja Differenzverfahrensgebühr, das ist die Differenz zwischen dem eigentlichen Streitwert und dem des Vergleichs.

Warum das Gericht den Streitwert so festgesetzt hat, ist fraglich, aber es ist nunmal so. Wurde denn noch irgendetwas anderes verhandelt?
Curry

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