Kosten der Beschwerde gegen Beschluss des Grundbuchamtes

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Ahurani

#1

11.04.2006, 08:51

Hi,

ich brauche nochmal Eure Hilfe. Unsere Mandantin hat ein Objekt ersteigert und hat die Löschung eines Rechts in Abt. III beim Grundbuchamt beantragt. Dieser Antrag wurde vom Grundbuchamt zurückgewiesen. Wenn wir gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen, kann mir einer sagen, nach welcher Nr. sich unsere Gebühren berechnen? Ist das auch eine 0,5 Gebühr nach 3500?
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

12.04.2006, 13:29

:schieb - ich habe keine Ahnung, aber ne Frage:
warum wurde der Antrag denn zurückgewiesen?
Viele Grüße

ich
Ahurani

#3

20.04.2006, 10:22

Hi Tanja,

wir haben uns hier besprochen und nehmen jetzt die 0,5 Geb. nach Nr. 3500. Etwas anderes konnten wir hier auch nicht finden und ich denke, das ist schon richtig so. ;)

Warum der Antrag der Mandantin nun zurückgewiesen worden ist, kann ich Dir nicht sagen, das ist eine etwas kompliziertere Geschichte.
Antworten