Hi,
ich brauche nochmal Eure Hilfe. Unsere Mandantin hat ein Objekt ersteigert und hat die Löschung eines Rechts in Abt. III beim Grundbuchamt beantragt. Dieser Antrag wurde vom Grundbuchamt zurückgewiesen. Wenn wir gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen, kann mir einer sagen, nach welcher Nr. sich unsere Gebühren berechnen? Ist das auch eine 0,5 Gebühr nach 3500?
Kosten der Beschwerde gegen Beschluss des Grundbuchamtes
Hi Tanja,
wir haben uns hier besprochen und nehmen jetzt die 0,5 Geb. nach Nr. 3500. Etwas anderes konnten wir hier auch nicht finden und ich denke, das ist schon richtig so.
Warum der Antrag der Mandantin nun zurückgewiesen worden ist, kann ich Dir nicht sagen, das ist eine etwas kompliziertere Geschichte.
wir haben uns hier besprochen und nehmen jetzt die 0,5 Geb. nach Nr. 3500. Etwas anderes konnten wir hier auch nicht finden und ich denke, das ist schon richtig so.
Warum der Antrag der Mandantin nun zurückgewiesen worden ist, kann ich Dir nicht sagen, das ist eine etwas kompliziertere Geschichte.