Hallo,
für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten rechne ich dann in einem Beratungshilfeschein die Geschäftsgebühr ab?
Also 70,00 € + Auslagen und MwSt?
Beratungshilfe Sozialrecht
- Claudi130874
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Wohnort: Aachen
ja genauso hab ich es auch letztens in ner sozialgerichtlichen Sache gemacht
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- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Ja, Widerspruch gegen JobCenter.Yuki hat geschrieben:Wenn du ein Schreiben an die Gegenseite gemacht hast, dann kannst du das so machen, ja
Danke ich leg mich jetzt
Schönes Wochende!
PS: Claudi - schöne Bilder
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
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- Claudi130874
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 25.05.2007, 10:10
- Wohnort: Aachen
@Renofix: Danke gleichfalls
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