Abrechnung gegenüber RSV / Streit bzgl. Gegenstandswerten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffimaus10
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#1

29.06.2015, 14:14

Liebe Mit-ReNos/ReFas,

im Moment habe ich einen Fall wo wir außergerichtlich Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 € gefordert haben (d.h. Schreiben an den gegnerischen Arzt mit Legiti und Bitte um Einsicht in die Patientenakte und dann Geltendmachung des Schmerzensgeldes). Versicherung hat Deckungsschutz für das außergerichtliche Verfahren erteilt und damalige ReFa hier hat mit einem Streitwert von 8.000,00 € GG abgerechnet. Die haben nach dem Gegenstandswert auch brav alles gezahlt was wir abgerechnet haben.

Dann ist das ganze ins gerichtliche Verfahren übergegangen. Wir haben Klage erhoben, jedoch nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 € geltend gemacht. Abgerechnet hat die damalige ReFa hier eine 1,3 VG aus 10.000,00 € (warum auch immer -.-) unter Anrechnung der GG aus einem Gegenstandswert von 8.000,00 €. Auch das hat die Rechtschutz ohne Beanstandung gezahlt.

Dann hat das Gericht den Streitwert auf 4.400,00 € festgesetzt.

Jetzt habe ich die Schlussabrechnung gegenüber der RSV gemacht mit 1,3 GG aus 8.000,00 € und 1,3 VG und 1,2 TG aus 4.400,00 unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen.

Jetzt fangen die aber an rumzuzicken dass auch die 1,3 GG nur aus 4.400,00 € gezogen werden dürfte und sie daher meine Schlussrechnung nicht begleichen wollen bzw. haben sie diese nur zu einem Bruchteil beglichen (Abrechnung aler GEbühren aus 4.400,00 € Streitwert)

Jetzt meine Frage.... ist das REchtens? Sonst war es immer so dass die Versicherungen nicht bezüglich der außergerichtlichen Kosten rumgemault haben wenn der Gegenstandswert anders war als im gerichtlichen Verfahren. Welche Erfahrungen habt ihr da und habt ihr Rechtsprechung parat die meine Ansicht widerlegt/bestätigt?

Vielen Dank


Steffi
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#2

29.06.2015, 14:24

:wink1 Hallo, und zunächst herzlich Willkommen bei uns.

Zu deiner Frage: selbstverständlich ist das nicht rechtens. Die Abrechnung hat folgendermaßen auszusehen:
außergerichtlich:
1,3 GG aus 8000 €
pte
Ust
Ende
Gerichtlich:
1,3 VG aus 4400 €
-0,65 GG aus 4400 €
1,2 TG aus 4400
pte
Ust
Ende
ggf. Anrechnung Zahlungen
verbleibt: Zahlbetrag RSV - wenn da was bleibt.
Die hätten lediglich bei der Klageabrechnung über 10000 € meckern dürfen (und sollen!).
Allerdings kann ich dir leider nicht Rechtsprechnung dienen, weil ich mich Gott sei dank nicht oft mit denen "schlagen" muss.
LG ;)
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#3

29.06.2015, 14:26

Wieso wurden denn nur 4.000,00 Euro eingeklagt, wenn außergerichtlich 8.000,00 Euro gefordert wurden?

Und warum setzt das Gericht den SW auf 4.400,00 Euro fest, wenn nur 4.000,00 Euro beantragt wurden?
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Steffimaus10
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#4

29.06.2015, 14:38

Warum damals dann doch nur 4.000,00 € eingeklagt wurden weiß ich nicht. Der Gegenstandswert wurde aufgrund unseres Antrags zu 2 (Zukünftige Schäden) mit 400,00 € festgesetzt. Darum zusamen 4.400,00 €
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