Festsetzung Differenzgebühren
Verfasst: 09.06.2015, 18:08
Hallo zusammen,
und zwar stehe ich mal wieder auf dem Schlauch und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt bzw. hatte jemand von Euch das mal in der Kanzlei. Also folgender Sachverhalt:
Mandantin wird verklagt. Wir beantragen PKH und bekommen diese auch. Im Verfahren verlieren wir und die Kosten tragen 40 % die Klägerin und 60 % unsere Mandantin. Wir haben schön das Formular eingereicht, womit die PKH-Gebühren festgesetzt werden. Das war im November. Bis heute erfolgte KEINE Zahlung der Staatskasse.
Mandantin wechselt den Anwalt und gewinnt in der Berufungsinstanz. Kosten der 1. und 2. Instanz trägt die Gegenseite (also Klägerin und Berufungsbeklagte). Heute fragt der neue Anwalt, ob mein Chef noch die Differenzgebühren geltend machen möchte.
Wie läuft das jetzt ab?
Meine Idee war es, den PKH-Kostenantrag zurückzunehmen und die "normalen" Gebühren komplett festsetzen zu lassen unter Hinweis auf das Urteil des Berufungsgerichts. Chef hält sich natürlich komplett raus
Es sind ja noch keine Gebühren festgesetzt worden, geschweigedenn sind Zahlungen geflossen.
Ich habe aber keine große Lust, dass mir das nachher alles um die Ohren fliegt. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee.
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus.
und zwar stehe ich mal wieder auf dem Schlauch und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt bzw. hatte jemand von Euch das mal in der Kanzlei. Also folgender Sachverhalt:
Mandantin wird verklagt. Wir beantragen PKH und bekommen diese auch. Im Verfahren verlieren wir und die Kosten tragen 40 % die Klägerin und 60 % unsere Mandantin. Wir haben schön das Formular eingereicht, womit die PKH-Gebühren festgesetzt werden. Das war im November. Bis heute erfolgte KEINE Zahlung der Staatskasse.
Mandantin wechselt den Anwalt und gewinnt in der Berufungsinstanz. Kosten der 1. und 2. Instanz trägt die Gegenseite (also Klägerin und Berufungsbeklagte). Heute fragt der neue Anwalt, ob mein Chef noch die Differenzgebühren geltend machen möchte.
Wie läuft das jetzt ab?
Meine Idee war es, den PKH-Kostenantrag zurückzunehmen und die "normalen" Gebühren komplett festsetzen zu lassen unter Hinweis auf das Urteil des Berufungsgerichts. Chef hält sich natürlich komplett raus
Es sind ja noch keine Gebühren festgesetzt worden, geschweigedenn sind Zahlungen geflossen.
Ich habe aber keine große Lust, dass mir das nachher alles um die Ohren fliegt. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee.
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus.