Einspruch im Mahnverfahren - 0,5 oder 1,3 ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wifey
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#11

12.06.2006, 07:58

Meinst Du das hier??Bild

PS: Ich habe nur das Schild gebastelt ;-)
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#12

12.06.2006, 13:37

ja im Prinzip schon, war nur zu faul es zu basteln. ;-)
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Smilie
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#13

18.06.2008, 09:23

Wobei ich mal eben kurz :Senf :

Die Queenmum hatte schon recht: Das Mahnverfahren geht nur dann ist streitige Verfahren über, wenn der Antragsteller das auch so im Antrag angegeben hat. Hat er das nicht, dann bleibt die Sache beim Mahngericht... so hab ich das mal gelernt.

Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege!!!
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rosa

#14

18.06.2008, 09:27

Das Mahnverfahren geht nur dann ist streitige Verfahren über, wenn der Antragsteller das auch so im Antrag angegeben hat. Hat er das nicht, dann bleibt die Sache beim Mahngericht...
naja so gesehen stimmt das schon aber sie bleibt natürlich nur so lange dann beim mahngericht bis der gegner die abgabe "nachträglich" beantragt!!!

also wir setzen auch NIE den hacken, dass DIREKT abgegeben werden soll aber lassen dann natürlich doch IMMER abgeben....
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#15

18.06.2008, 09:29

Ich mein ja nur... Für den betreffenden Fall würde ich das dann so sehen, dass, wenn die Abgabe nicht beantragt wurde, nur eine 0,5 Verfahrensgebühr abgerechnet werden kann. Wurde die Sache dann doch abgegeben, dann fällt die 1,3 Verfahrensgebühr an. Siehe auch VV 33505-3308 RV 52.
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Manu_75

#16

18.06.2008, 14:26

Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege!!!
Zu Befehl ;-) QueenMum hatte das schon richtig zitiert. Unabhängig davon, ob Du im Mahnverfahren angekreuzt hast, ob die Durchführung des streitigen Verfahrens gewünscht wird oder nicht: Beim Einspruch gegen den VB wird von Amts wegen ans Streitgericht abgegeben.
jenniver
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#17

18.06.2008, 17:21

Beim Einspruch gegen den VB wird von Amts wegen ans Streitgericht abgegeben.
Sicher, dass beim Einspruch direkt abgegeben wird und nicht auch dort erst wie nach dem Widerspruch nach Einzahlung der 2,5 GK?
StineP

#18

18.06.2008, 17:48

Die Sache wird auch eigentlich von Amts wegen an das Streitgericht nach Widerspruch abgegeben (696 I ZPO).

Hatte neulich auch grad nen Einspruch gg. VB. Das AG Schleswig fordert auch hier gleich die GK von 2,5 an
Manu_75

#19

18.06.2008, 17:54

Das Mahngericht in Uelzen gibt gleich ab und z. B. das AG in Celle fordert nicht gleich die weiteren GK an.
Andreas

#20

18.06.2008, 19:49

Ihr wißt schon, daß der Thread zwei Jahre alt ist ? :wink:

"Mo 12 Jun, 2006 13:37"

Ist ja prinzipiell egal, wenn das Thema immer noch aktuell ist, aber lustig ist's schon - das nur am Rande :wink:
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