Bußgeldsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

18.07.2007, 15:18

Hi Ihr!

Mal ne Frage....

In einer Bußgeldsache haben wir bei Verwaltungsbehörde Akteneinsicht beantragt. Bußgeldbescheid wurde der Mandantschaft zugestellt. Wir haben Mandanten geraten, Einspruch nicht einzulegen.

Wie darf ich jetzt abrechnen?
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butterflybabe
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#2

18.07.2007, 15:19

Grundgebühr N.r 5100 und Vorverfahrensgebühr
+ Auslagenpauschale + Aktenversendungspauschale + Umstatzsteuer
Gast

#3

18.07.2007, 15:21

Eine Gebühr dafür, dass wir empfohlen haben, Einspruch nicht einzulegen, gibt es nicht?! Erledigungsgebühr??
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Nickylotta
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#4

18.07.2007, 15:22

:good

Ich würde das ebenfalls so machen!
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butterflybabe
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#5

18.07.2007, 15:26

Denke ich nicht, es gibt noch eine Gebühr, wenn ihr mitgewirkt habt, dass die Gerichtsverhandlung entbehrlich ist, also eine Einstellung ergangen ist, dürfte aber hier nicht der Fall sein.
StineP

#6

18.07.2007, 15:52

Nein, die ist nicht angefallen...
Gast

#7

18.07.2007, 15:58

Eine Verfahrensgebühr für Tätigkeit vor AG bekommen wir auch nicht?!
Gast

#8

18.07.2007, 15:59

War ne doofe Frage. Nimm ich zurück. Ging ja gar net zum AG.
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butterflybabe
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#9

18.07.2007, 16:06

Wenns dir zu wenig Geld ist, musst halt die Gebühren entsprechend höher ansetzen und nicht die Mittelgebühr nehmen. Falls du es begründen kannst.
Gast

#10

18.07.2007, 16:22

Nee, darum gehts mir jetzt nicht. Mein Chef will halt immer alles genau wissen.
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