Hi Ihr!
Mal ne Frage....
In einer Bußgeldsache haben wir bei Verwaltungsbehörde Akteneinsicht beantragt. Bußgeldbescheid wurde der Mandantschaft zugestellt. Wir haben Mandanten geraten, Einspruch nicht einzulegen.
Wie darf ich jetzt abrechnen?
Bußgeldsache
- butterflybabe
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Grundgebühr N.r 5100 und Vorverfahrensgebühr
+ Auslagenpauschale + Aktenversendungspauschale + Umstatzsteuer
+ Auslagenpauschale + Aktenversendungspauschale + Umstatzsteuer
Eine Gebühr dafür, dass wir empfohlen haben, Einspruch nicht einzulegen, gibt es nicht?! Erledigungsgebühr??
- Nickylotta
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Ich würde das ebenfalls so machen!
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- butterflybabe
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Denke ich nicht, es gibt noch eine Gebühr, wenn ihr mitgewirkt habt, dass die Gerichtsverhandlung entbehrlich ist, also eine Einstellung ergangen ist, dürfte aber hier nicht der Fall sein.
- butterflybabe
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Wenns dir zu wenig Geld ist, musst halt die Gebühren entsprechend höher ansetzen und nicht die Mittelgebühr nehmen. Falls du es begründen kannst.