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Eilt, kosten einer beratung

Verfasst: 18.07.2007, 10:49
von samara
Guten Morgen! Ich habe eine ganz dringende Frage. MA hat einen Vertrag zur Überprüfung vorgelegt - es handelt sich um einen Beitrittsvertrag in eine Wohnungs eG. Sein Beitrittsanteil beträgt insgesamt 42.120,00 EUR, die er in monatlichen Raten a 100,00 Eur mehrere Jahre zahlen soll. Ich weiß nicht, was in so einem Fall abzurechnen ist. Wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

Verfasst: 18.07.2007, 10:55
von spitzi192
Erstberatung? also mehr wird da nicht passieren?

Verfasst: 18.07.2007, 10:58
von StineP
Wenn ne Beratung erfolgt, darfst du gegenüber Verbrauchern 190 € gemäß § 34 RVG abrechnen.

Verfasst: 18.07.2007, 11:00
von eva3003
Also wir rechnen sowas nach § 34 RVG ab. Wir machen zwar keine Gebührenvereinbarung, aber wenn du § 34 I S. 3 anschaust, steht da, dass du höchstens 190,00 € abrechnen darfst. So machen wir das immer. Wenns recht schwierig war, dann nehmen wir 190,00 € + Mehrwertsteuer. Wenn nicht, dann eben weniger. Weiß zwar nicht, ob das ganz rechtens ist so, aber beschwert hat sich bisher noch keiner. Wir schreiben dann die Rechnung so:

Verfasst: 18.07.2007, 11:13
von StineP
eva: da fehlt wohl was??

Verfasst: 18.07.2007, 11:22
von eva3003
Ups, ja stimmt. Hab wohl aus Versehen wieder was gelöscht. Wir schreiben da hin:

Erstberatung gem. § 34 RVG ... €
Netto
19 % Umsatzsteuer
Brutto

Verfasst: 18.07.2007, 11:23
von samara
Und wenn es um Übreprüfung eines Vertrages (nicht im Besprechungstermin) geht, gilt es auch als Erstberatung) Wenn der MA dann zum zweiten Mal kommt und ihm alles erläutert wird?

Verfasst: 18.07.2007, 11:24
von StineP
War das ne Frage??

Ich würde das nicht mehr als Beratung abrechnen. Hier geht es um die Überprüfung - das fällt schon eher in den Bereich der Geschäftsgebühr.

Verfasst: 18.07.2007, 11:28
von samara
Ja, es sollte eine Frage werden. :oops:

VIelen lieben Dank für Eure Hilfe!!!

Verfasst: 18.07.2007, 11:28
von Mr.Black
190,- Euro für eine Vertragsprüfung ist aber mager...