Gebühren für Stellungnahme auf PKH Beschwerde?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tasha1311
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#1

15.04.2015, 10:22

Hallo, folgender Sachverhalt:

Wir haben Klage eingereicht, die Gegenseite hat sich angezeigt, PKH beantragt mit Klageabweisung.
PKH wurde der Gegenseite vom Gericht abgelehnt. Diese haben dann Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, welchen wir zur Kenntnis- und Stellungnahme erhalten haben.
Wir haben in der Hauptsache den Rechtsstreit für erledigt erklärt und im gleichen Schriftsatz Stellung zur PKH-Beschwerde der Gegenseite genommen. Das Gericht hat Beschluss erlassen, dass der sofortigen Beschwerde des Beklagten nicht abgeholfen wird.

Jetzt meine Frage:

Im KFA haben wir eine 1,3 VG abgerechnet für das normale Klageverfahren aber mein Chef sagt, dass es noch ne Gebühr wegen der Stellungnahme zur PKH-Beschwerde für uns gibt und ich solle mich darum kümmern.

Gibt's da echt noch eine gesonderte Gebühr? Steh total am Schlauch grad :sad:
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LuzZi
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#2

15.04.2015, 10:25

Wüsste nicht, was es da zusätzlich für eine Gebühr geben sollte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#3

15.04.2015, 10:48

3500 - diese ist allerdings nicht erstattungsfähig.
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