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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 12.08.2021, 11:50
von Feldhamster
Es wird per Schriftsatz anerkannt und in diesem Schriftsatz würde ich dann auch die Kostenentscheidung beantragen. Ich würde sogar "so frech" sein und beantragen, die volle Kostenlast dem Kläger aufzuerlegen wegen Klagerücknahme und sofortigem Anerkenntnis. Das Gericht wird zwar später wahrscheinlich eher quoteln, da ihr ja erst Verteidigungsanzeige angezeigt habt, aber probieren würde ich es.