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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 01.03.2013, 10:34
von Sabbi
13 hat geschrieben:Möglicherweise hat der Richter übersehen, dass die Erwirkung eines (Teil-)AU auch eine 1,2 TG auslöst. Dann müsst ihr den SW-Beschluss angreifen.
Mir gehts ja nicht um die 1,2 TG, sondern um die Höhe.
Ich denke, dass das Gericht davon ausgeht, weil eben der TM am 29.01.2013 war und im SWB steht, dass der SW ab dem 14.01.2013 auf 1.300,00 €, dass ich eben nur die 1,2 nach den 1.300,00 € bekomme, was ja aber nicht der Fall ist.
Ich bekomme ja die 1,2 aus den gesamten 2.000,00

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 01.03.2013, 10:55
von sansibar
Dann solltest du doch den entsprechenden Post aufgreifen und die Terminsgebühren korrekt und nachvollziehbar ansetzen: 1,2 nach 700 (vielleicht Vorbem. zitieren) und 1,2 nach 1.300,00, dann Abgleich15 III. Das erleichtert es auch den Kostenbeamten, die Berechnung nachzuvollziehen.

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 01.03.2013, 11:33
von 13
Deine (richtige) Auffassung in # 21 hilft Dir solange nicht weiter, wie sich das Gericht auf den SW-Beschluss beruft. Rufe doch den Rpfl. an und erkläre im telefonisch, wie du das siehst, dann wird er sich entweder überzeugen lassen oder seine Argumente darlegen. Das ist das Einfachste und Schnellste.

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 01.03.2013, 12:32
von Sabbi
Vielen lieben Dank für eure Hilfe :tanz

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 05.08.2015, 08:51
von Mi_Ra
Ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage, wie verhällt es sich, wenn die Gegenseite die Forderung anerkannt hat und das Gericht schreibt , dass davon ausgegangen wird, dass ein AU nicht benötigt wird. Es wird gebeten die Klage zurückzunehmen. Daraufhin erfolgte dann die Klagrücknahme.

Dann bekomme ich doch auch die 1,2 TG oder?

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 05.08.2015, 08:58
von Anahid
Bei Klagerücknahme erhältst Du keine TG. Wie ist das denn dann jetzt mit den Kosten? Normalerweise hat derjenige, der die Klage zurücknimmt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ich hoffe, Ihr habt das geregelt.

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 05.08.2015, 09:06
von Mi_Ra
Ja das haben wir, es ging mir nur noch um die TG. Da eine Vorgängerin ein Kostenvorschussnote gemacht hat mit der TG und ich diese somin nun rausrechnen muss. Bzw. die RS dann was zurückbekommt. Danke

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 11.08.2021, 11:14
von damei76
Hallo,
ich war lange nicht mehr in diesem Forum, daher weiß ich nicht, wie ich einen neuen Beitrag erstelle? :patsch

Vielleicht kann mir jemand helfen?

Wir vertreten den Gegner.

Es wurde Klage über 3.000 Euro eingereicht. Schriftliches Vorverfahren findet statt. Wir haben Vertretung angezeigt und mitgeteilt, dass der Beklagte beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen. (also keinen Sachantrag gestellt). Nun hat der Kläger Klage teilweise zurückgenommen und Antrag gestellt, dass unser Mandant nur noch 1.000 Euro zu zahlen hat. Wir wollen nun anerkennen.

Ich würde jetzt entsprechenden Schriftsatz ans Gericht fertigen.

Wie ist das mit den Kosten? Entscheidet das Gericht über die Kostenregelung?

Gegenüber M kann ich m.E. nur eine 0,8 VG (GW 3.000 Euro) und eine 1,2 TG (GW 1.000 Euro) abrechnen. Der Kläger kann eine 1,3 VG (GW 3.000 Euro) und 1,2 TG (GW 1.000 Euro) abrechnen.

Muss ich dafür einen Antrag bei Gericht stellen? Wir haben das noch nie gemacht. :oops:

Liebe Grüße
Dani

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 11.08.2021, 13:23
von Feldhamster
Ich würde das Gericht über die Kosten entscheiden lassen.

ME entsteht bei euch aber für die Abgabe des Anerkenntnisses die VG in voller Höhe, also 0,8 nach Wert 2.000,00 und 1,3 nach Wert 3.000,00 und Abgleich nach § 15 III RVG.

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 11.08.2021, 14:18
von damei76
Lieben Dank! Auf §15III RVG wäre ich jetzt nicht gekommen.
Sollte man im Schriftsatz an das Gericht die Kostenentscheidung durch das Gericht beantragen? Lg Dani