Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Cocktail
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#1

06.04.2006, 15:59

Hilfe...fällt die Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren an, wenn die Gegenseite die Klagforderung anerkennt und der bestimmte Termin abgesetzt wurde???

Ich weiß das nie und heute bin ich mir verdammt unsicher

:ohmann
Andreas

#2

06.04.2006, 16:06

Sofern ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 Abs. 2 ZPO ergangen ist, erhält der Kl-Vertreter und auch der Bekl-Vertreter (wenn Anerkenntnis durch diesen abgegeben wurde) die Terminsgebühr mit 1,2. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 16. Aufl., 3104 VV, Rn 49.
Cocktail
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#3

06.04.2006, 16:08

Danke...alles klar....dann nehme ich sie rein...Tolles Forum, wirklich...macht spaß
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13
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#4

06.04.2006, 18:12

Anerkenntnisurteil und auch ein Urteil nach § 495a ZPO lassen eine 1,2 Terminsgebühr entstehen. Lediglich ein VU löst eine 0,5 Terminsgebühr aus.
Zuletzt geändert von 13 am 03.08.2010, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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#5

03.08.2010, 16:26

prima - dankeschön, dass ist nämlich auch immer das wo ich mich wirklich sehr sehr unsicher fühle :-D
Asgoth
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#6

03.08.2010, 16:27

hihi...

#4 von 6/4/2006
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#7

13.12.2012, 15:55

bedeutet das auch, dass bei einem [u]notariellen[/u] Schuldanerkenntnis eine 1,2 Terminsgebühr anfällt :?:
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#8

13.12.2012, 16:44

Pipapo hat geschrieben:bedeutet das auch, dass bei einem [u]notariellen[/u] Schuldanerkenntnis eine 1,2 Terminsgebühr anfällt :?:
Äh, wo ist denn bei einem notariellen Schuldanerkenntnis die Vertretung durch den Rechtsanwalt?
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Sabbi
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#9

28.02.2013, 15:57

Bräuchte mal kurz eben Hilfe, steh völlig auf'm Schlauch:

Wir haben Klage eingereicht über 2.000,00 €, Teil-Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO über 700,00 € ist am 11.01.13 ergangen.
Termin war am 29.01.2013, im Protokoll steht:
"Der Streitwert wird bis zum 13.01.2013 auf 2.000,00 € festgesetzt, und ab dem 14.01.2013 auf 1.300,00 €".

Darf ich (Kläger) die Terminsgebühr jetzt nach 2.000,00 € oder nach 1.300,00 € abrechnen?
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Liesel
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#10

28.02.2013, 16:03

Streitig verhandelt im Termin?

Mir geht es hier um die Höhe der entstandenen TG.
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