Hilfe...fällt die Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren an, wenn die Gegenseite die Klagforderung anerkennt und der bestimmte Termin abgesetzt wurde???
Ich weiß das nie und heute bin ich mir verdammt unsicher
Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
Sofern ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 Abs. 2 ZPO ergangen ist, erhält der Kl-Vertreter und auch der Bekl-Vertreter (wenn Anerkenntnis durch diesen abgegeben wurde) die Terminsgebühr mit 1,2. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 16. Aufl., 3104 VV, Rn 49.
- 13
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Anerkenntnisurteil und auch ein Urteil nach § 495a ZPO lassen eine 1,2 Terminsgebühr entstehen. Lediglich ein VU löst eine 0,5 Terminsgebühr aus.
Zuletzt geändert von 13 am 03.08.2010, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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prima - dankeschön, dass ist nämlich auch immer das wo ich mich wirklich sehr sehr unsicher fühle
hihi...
#4 von 6/4/2006
#5 von 3/8/2010
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Äh, wo ist denn bei einem notariellen Schuldanerkenntnis die Vertretung durch den Rechtsanwalt?Pipapo hat geschrieben:bedeutet das auch, dass bei einem [u]notariellen[/u] Schuldanerkenntnis eine 1,2 Terminsgebühr anfällt
- Sabbi
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Bräuchte mal kurz eben Hilfe, steh völlig auf'm Schlauch:
Wir haben Klage eingereicht über 2.000,00 €, Teil-Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO über 700,00 € ist am 11.01.13 ergangen.
Termin war am 29.01.2013, im Protokoll steht:
"Der Streitwert wird bis zum 13.01.2013 auf 2.000,00 € festgesetzt, und ab dem 14.01.2013 auf 1.300,00 €".
Darf ich (Kläger) die Terminsgebühr jetzt nach 2.000,00 € oder nach 1.300,00 € abrechnen?
Wir haben Klage eingereicht über 2.000,00 €, Teil-Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO über 700,00 € ist am 11.01.13 ergangen.
Termin war am 29.01.2013, im Protokoll steht:
"Der Streitwert wird bis zum 13.01.2013 auf 2.000,00 € festgesetzt, und ab dem 14.01.2013 auf 1.300,00 €".
Darf ich (Kläger) die Terminsgebühr jetzt nach 2.000,00 € oder nach 1.300,00 € abrechnen?
- Liesel
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Streitig verhandelt im Termin?
Mir geht es hier um die Höhe der entstandenen TG.
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