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Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 06.04.2006, 15:59
von Cocktail
Hilfe...fällt die Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren an, wenn die Gegenseite die Klagforderung anerkennt und der bestimmte Termin abgesetzt wurde???

Ich weiß das nie und heute bin ich mir verdammt unsicher

:ohmann

Verfasst: 06.04.2006, 16:06
von Andreas
Sofern ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 Abs. 2 ZPO ergangen ist, erhält der Kl-Vertreter und auch der Bekl-Vertreter (wenn Anerkenntnis durch diesen abgegeben wurde) die Terminsgebühr mit 1,2. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 16. Aufl., 3104 VV, Rn 49.

Verfasst: 06.04.2006, 16:08
von Cocktail
Danke...alles klar....dann nehme ich sie rein...Tolles Forum, wirklich...macht spaß

Verfasst: 06.04.2006, 18:12
von 13
Anerkenntnisurteil und auch ein Urteil nach § 495a ZPO lassen eine 1,2 Terminsgebühr entstehen. Lediglich ein VU löst eine 0,5 Terminsgebühr aus.

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 03.08.2010, 16:26
von diddl_lina
prima - dankeschön, dass ist nämlich auch immer das wo ich mich wirklich sehr sehr unsicher fühle :-D

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 03.08.2010, 16:27
von Asgoth
hihi...

#4 von 6/4/2006
#5 von 3/8/2010

:mrgreen: :lol:

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 13.12.2012, 15:55
von Pipapo
bedeutet das auch, dass bei einem [u]notariellen[/u] Schuldanerkenntnis eine 1,2 Terminsgebühr anfällt :?:

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 13.12.2012, 16:44
von Kikki-Fee
Pipapo hat geschrieben:bedeutet das auch, dass bei einem [u]notariellen[/u] Schuldanerkenntnis eine 1,2 Terminsgebühr anfällt :?:
Äh, wo ist denn bei einem notariellen Schuldanerkenntnis die Vertretung durch den Rechtsanwalt?

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 28.02.2013, 15:57
von Sabbi
Bräuchte mal kurz eben Hilfe, steh völlig auf'm Schlauch:

Wir haben Klage eingereicht über 2.000,00 €, Teil-Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO über 700,00 € ist am 11.01.13 ergangen.
Termin war am 29.01.2013, im Protokoll steht:
"Der Streitwert wird bis zum 13.01.2013 auf 2.000,00 € festgesetzt, und ab dem 14.01.2013 auf 1.300,00 €".

Darf ich (Kläger) die Terminsgebühr jetzt nach 2.000,00 € oder nach 1.300,00 € abrechnen?

Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Verfasst: 28.02.2013, 16:03
von Liesel
Streitig verhandelt im Termin?

Mir geht es hier um die Höhe der entstandenen TG.