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Einspruch gegen VB, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand!

Verfasst: 16.07.2007, 12:11
von Zeugin
Hallo,

ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch. Ich soll nun eine Abrechnung fertigen, wo wir Widerspruch, Einspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt haben. Wir haben dann Recht bekommen, unser Mandant hat die Hauptforderung anerkannt. Beendigt wurde die Sache durch Kostenbeschluss. Die einzige Gebühr, die mir einleuchtet und im Moment einfällt ist die 0,5 Gebühr nach 3307 VV RVG. Welche Gebühr fällt denn für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an und muss die 0,5 Verfahrensgebühr dann angerechnet werden? Ich hoffe Ihr könntmir da helfen. Sowas in der Art hatte ich noch gar nicht gehabt zum Abrechnen. Echt wiederlich sowas!

Verfasst: 16.07.2007, 12:29
von luccimaus
Die Kosten, die durch die Wiederaufnahme entstanden sind, trägt der Antragsteller (§238 IV 1. HS ZPO). Dies ist in der Kostenentscheidung zur Hauptsache durch einen besonderen Ausspruch nur dann zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller nicht sowieso alle Kosten des Rechtsstreits trägt (§ 91 Abs. 1 ZPO).
Ausnahme: der Antragsgegner trägt die Kosten dann, wenn er unbegründet widersprochen hat (§ 238 IV 2. HS ZPO). Die hier erforderliche Kausalität wird bei der gebotenen Prüfung von Amts wegen nur selten gegeben sein.

Verfasst: 16.07.2007, 12:29
von Curry
Für die Wiedereinsetzung gibt es meiner Meinung nach keine extra Gebühr.

Verfasst: 16.07.2007, 21:08
von Zeugin
Danke für die Antworten, das hilft ma schon mal etwas weiter. Die Rechnung geht an die Rechtsschutzversicherung. Also dann kann ich im Prinzip nur die 0,5 Verfahrensgebühr nach 3307 abrechnen oder hat noch wer ne Idee?

Verfasst: 17.07.2007, 09:04
von Master24
Ich persönlich verstehe den Fall nicht. DA ist also ein Mahnbescheidsverfahren. Ihr vertretet den Antragsgegner, wollt Einspruch einlegen und macht dazu Wiedereinsetzungsantrag i.d.v.St. weil verfristet. Entscheidung durch Kosten(festsetzungs)beschluss?

Wenn ja, dann ist in diesem Fall leider nur 0,5 Nr. 3307 + 7002 + 7008.

Re: Einspruch gegen VB, Wiedereinsetzung in den vorigen Stan

Verfasst: 26.11.2015, 13:28
von Js123
Zum Wiedereinsetzungsantrag:

Bekommt die Gegenseite die Anlagen, also die Glaubhaftmachungen auch in Kopie oder nur einmal an das Gericht?
Ich würde mal sagen, sie bekommen eine, damit die GS Stellung dazu nehmen kann.

Re: Einspruch gegen VB, Wiedereinsetzung in den vorigen Stan

Verfasst: 26.11.2015, 13:32
von tweetyS
Schick sie mit. ;)