An die Insolvenzabrechnungsprofis :)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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buffanieX
Foren-Azubi(ene)
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#1

06.03.2015, 11:56

Hallo zusammen, es ist Freitag und es laufen die letzten 4 Stunden vor meinem langersehnten Urlaub und ich sitz hier mit einer Abrechnung in einer Insolvenzsache (was ich noch niemals in meinem Leben abgerechnet habe). Das ist meine erste Insolvenzsache überhaupt. Wäre toll wenn mir einer helfen kann.

Also Folgendes:

Wir haben für unseren Mandanten (Gläubiger) eine Forderungsanmeldung gemacht.
Dann erging ein Beschluss dass eine Gläubigerversammlung einberufen wurde.
Die Gläubigerversammlung hat dann stattgefunden und mein Chef war anwesend. Es wurden in dieser Versammlung Vergleiche geschlossen.

Was kann ich abrechnen?

0,5 VG Nr. 3314
1,0 VG Nr. 3317

Oder gibt es für die Gläubigerversammlung eine TG? Chef diktierte eine 0,4 TG aber diese finde ich im RVG nicht?!

Vielen Dank schonmal.

:wink1
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