Quotenvorrecht Arbeitsgericht II. Instanz
Verfasst: 13.02.2015, 10:10
Hallo,
mal wieder eine Frage...
Wir vertreten den Kläger. Arbeitsgericht I. Instanz Urteil. Gegner legt Berufung ein. Berufung wird mit Urteil abgewiesen. Kosten trägt der Beklagte. Kostenantrag für die II. Instanz gestellt. KFB erhalten. Gegenseite hat auch gezahlt.
Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung, welche auch die Kosten übernommen hat. Allerdings eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 500,00.
Kann ich die Selbstbeteiligung jetzt von der Zahlung der Gegenseite abziehen? Ist ja nur für die II. Instanz und in dieser hat er keine Selbstbeteiligung mehr bezahlt, da er diese schon in der I. Instanz gezahlt hat.
Vielen Dank schon einmal
mal wieder eine Frage...
Wir vertreten den Kläger. Arbeitsgericht I. Instanz Urteil. Gegner legt Berufung ein. Berufung wird mit Urteil abgewiesen. Kosten trägt der Beklagte. Kostenantrag für die II. Instanz gestellt. KFB erhalten. Gegenseite hat auch gezahlt.
Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung, welche auch die Kosten übernommen hat. Allerdings eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 500,00.
Kann ich die Selbstbeteiligung jetzt von der Zahlung der Gegenseite abziehen? Ist ja nur für die II. Instanz und in dieser hat er keine Selbstbeteiligung mehr bezahlt, da er diese schon in der I. Instanz gezahlt hat.
Vielen Dank schon einmal