Seite 1 von 1

Gegenstandswert für Prüfung Neben-/Betriebskostenabrechnung

Verfasst: 12.07.2007, 10:25
von Muzel
Hallo ihr Lieben,

ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Wir haben nur eine Beratung in einer Mietsache durchgeführt, es ging um die Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung.

Was setze ich als Gegenstandswert für die Abrechnung an? Gibt es da einen?
Oder gilt da der Auffangstatbestand von 4.000,00 € weil nichts geregelt ist? Ich hab schon x-Bücher gewälzt und nichts gefunden und auch meine Suche hier war ergebnislos.
Oder soll ich gleich die Höchstgrenze für Beratung 190,00 € (Erstberatung) nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

:wink2

Verfasst: 12.07.2007, 10:26
von Curry
Ich würde als Gegenstandswert ja den Betrag der Nebenkostenabrechnung nehmen.

Verfasst: 12.07.2007, 10:29
von StineP
kann mich nur anschließen - immerhin ist das ja der Betrag, der geprüft wird...

Verfasst: 12.07.2007, 10:41
von wayona
machen wir genauso. :zustimm

Verfasst: 12.07.2007, 21:13
von infinity
Würd ich genauso machen. Da solche Prüfungen aber immer nervig und zeitaufwendig und die Gegenstandswerte regelmäßig gering sind, würd ich drüber nachdenken, zukünftig ein Pauschalhonorar für solche Sachen zu vereinbaren. Ist ja sonst nicht kostendeckend, was ihr da macht.

Verfasst: 13.07.2007, 08:29
von beast
So wird das bei uns auch gemacht!

Gegestandswert = Höhe der Nebenkostenabrechnung

Schönes Wochenende!!!!

Re: Gegenstandswert für Prüfung Neben-/Betriebskostenabrechn

Verfasst: 25.09.2014, 15:31
von supibaerchi
Ich muss das hier nochmal vorkramen :roll:

Wir haben für unseren Mandanten die Nebenkostenabrechnung geprüft. Er hatte ein Guthaben von knapp 40 €, aber die Abrechnung stimmte hinten und vorne nicht. Kurzum, der Anwalt hält sie für formell unwirksam und hat dies der Gegenseite jetzt auch so geschrieben.

Nun stellt sich die Frage der Abrechnung ggü. der RSV. Mein Chef meint, da bei formell unwirksamer Abrechnung sämtliche geleisteten Vorauszahlungen zurückzuzahlen sind, sollten wir diesen Wert auch ansetzen.
Nach dem Lesen dieser Beiträge bin ich jetzt aber total unsicher, ob wir damit durchkommen. Hat eine/einer von Euch da schon Erfahrungen gemacht?

würde natürlich in Abrechnung ab 08/2013 gehören, sorry :oops: