Hallo zusammen:
SW-Beschluss bis 15.05.09: 10.000,00 €
16.05.09 - 12.03.10: 18.000,00 €
Erster Termin fand vor dem 15.05.09 statt.
Ich hatte den KFA nach Diktat wie folgt gemacht:
3100 aus 18.000,00 €
3104 aus 18.000,00 €
Nun moniert die Gegenseite, dass die Terminsgebühr nur aus einem SW aus 10.000,00 € genommen werden dürfte. Ich soll das jetzt prüfen.
Das mit der Terminsgebühr leuchtet mir ja noch ein, aber warum wird dann die Verfahrensgebühr aus dem vollen Streitwert genommen? Die Verfahrensgebühr ist doch auch schon vor der Verhandlung angefallen. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Schon mal ganz lieben Dank!
KFA richtig?
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VG ist eine sogenannte Betriebsgebühr, die während des Verfahrens immer wieder neu entsteht. Daher wird die VG immer aus dem höchsten SW berechnet.
Nach dem 16.05.2009 keine Tätigkeit mehr, die die TG ausgelöst hat?
Nach dem 16.05.2009 keine Tätigkeit mehr, die die TG ausgelöst hat?
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OK. Stand da irgendwie auf´m Schlauch.
Es fanden außerdem noch Gerichtstermine statt am 06.01.10, 20.12.12 und 13.09.13.
Es fanden außerdem noch Gerichtstermine statt am 06.01.10, 20.12.12 und 13.09.13.
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Welcher SW wurde für diese Zeit festgesetzt?Schreibblitz hat geschrieben:Es fanden außerdem noch Gerichtstermine statt am 06.01.10, 20.12.12 und 13.09.13.
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Halt, 06.01.2010 fällt ja in die SW-Festsetzung mit rein. Also ist die TG doch auch aus dem hohen Wert entstanden.
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Zählt da nicht der SW für den ersten Termin? Hat jemand nen Kommentar, den ich zitieren kann? Wäre ganz toll.
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Es kann nur eine TG abgerechnet werden. Allerdings entsteht doch die TG mit jedem neuen Termin wieder.
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Jupp, seh ich auch so.
Wenn nach dem ersten Termin der Streitwert erhöht wurde und dann nochmal ein Termin stattfindet, in dem Zeitraum des höheren Wertes, bekommt der RA die Terminsgebühr aus dem höheren Wert. Habs nochmal im Kommentar <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/... zu VV 3104 nachgelesen.
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