Seite 1 von 1

Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Beweisv

Verfasst: 16.01.2015, 12:49
von Hawin-84
Hallöölee,

ich suche schon seit Tagen im Internet; konnte leider zu meiner Frage keine Antwort finden :kopfkratz
Es geht um folgendes: Es haben im Jahr 2008 zwei selbstständige Beweisverfahren stattgefunden. Dann folgte ein Klageverfahren im Jahr 2010. Es ist nun im Klageverfahren ein Vergleich geschlossen, in dem die Kosten beider selbstständigen Beweisverfahren auch mit verglichen wurden.
Meine Frage ist: Ich muss ja die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr der Hauptsache anrechnen. Wie mache ich das hier, wenn ich zwei selbstständige Beweisverfahren habe?
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 13:07
von sansibar
Das Streitverfahren ging um die vollständigen Inhalte beider selbstständiger Beweisverfahren? Ich weiß es leider auch nicht, aber spannende Frage...

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 13:24
von Liesel
Wenn das Klageverfahren beide sBV betrag, müssen beide Verfahrensgebühren der sBV auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens angerechnet werden.

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 13:47
von Hawin-84
In beiden selbstständigen Beweisverfahren ging es um die Feststellung der Höhe von Mängelbeseitigungskosten, aber wegen Mängel an verschiedenen Bereichen, daher zwei Verfahren, es wurden Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 56.000 € sowie in Höhe von 47.000 € festgestellt.
Mit der Klage haben wir dann den Gesamtbetrag geltend gemacht. Hat jemand eine Gesetzesstelle, wo ich das mit der Anrechnung der Verfahrensgebühr beider selbstständigen Beweisverfahren nachlesen kann ???

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 14:18
von Liesel
Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG

Wenn ihr den Gesamtbetrag mit der Klage geltend macht, sind beide sBV in das Klageverfahren übergegangen. Für den Fall, daß ein sBV für die kompletten Ansprüche geführt worden wäre, müßte doch die Anrechnung auch komplett erfolgen.

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 14:21
von jennjenn87
Das steht in der Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG. Wenn du ein Kommentar zur Hand hast, findest du da sicherlich etwas mehr.

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 14:22
von jennjenn87
Da war jemand schneller als ich ;-)

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 14:27
von Hawin-84
Vielen lieben Dank, dann rechne ich beide Verfahrensgebühren der selbstständigen Beweisverfahren auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens an, richtig?

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 14:29
von Liesel
siehe #3

Und bitte noch dein Profil hinsichtlich deiner Tätigkeit ergänzen.

Re: Anrechnung Verfahrensgebühr bei zwei selbstständigen Bew

Verfasst: 16.01.2015, 14:34
von Hawin-84
Danke, Profil ist geändert :-)