Hallo Ihr Lieben,
hier mal eine Praxisfrage.
Kostenfestsetzer/ausgleichungsanträge
1 Original
1 Beglaubigte Abschrift
1 Einfache Abschrift
Ich habe jahrelang im alten Büro nur das Original und eine einfache Abschrift verschickt. Wurde nie moniert.
Wie macht Ihr es
Kostenfestsetzer wie oft
KostenfestsetZUNGSanträge heißt das.....
Das haben wir auch schon oft besprochen hier... Wie alle Schriftsätze ans Gericht machen wir immer Original, beglaubigte und einfache Absch.
Das haben wir auch schon oft besprochen hier... Wie alle Schriftsätze ans Gericht machen wir immer Original, beglaubigte und einfache Absch.
1 Original, 1 begl. und 1 einf. Abschrift.
Die begl. und die einf. Abschrift gehen ja an die Gegenseite.
Die begl. und die einf. Abschrift gehen ja an die Gegenseite.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Da kann ich nur zustimmen, so muss es gemacht werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
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- Wohnort: Berlin
Danke Stine für den Hinweis, ich denke es haben die meisten verstanden, was ich meinte. Der Begriff Kostenfestsetzer ist aus meiner Ausbildung vor 12 Jahren hängengeblieben, da hies es immer Azubi hier mach einen KostenfestsetzerStineP hat geschrieben:KostenfestsetZUNGSanträge heißt das.....
Das haben wir auch schon oft besprochen hier... Wie alle Schriftsätze ans Gericht machen wir immer Original, beglaubigte und einfache Absch.
Jedoch wird es immer Themen geben, die schon oft besprochen wurden.
Die Suchfunktion spuckt halt nicht immer genug aus, oder sie sind bereits älteren Datums. Du weißt doch, es ändert sich vieles schnell in unserem Beruf
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
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Nun gut, die Anzahl von Abschriften ja nicht
Bei Kostenfestsetzung statt Kostenfestsetzer hätte man mehr gefunden beim Suchen
Bei Kostenfestsetzung statt Kostenfestsetzer hätte man mehr gefunden beim Suchen
Natürlich heißt das Kostenfestsetzungsantrag. Aber selbst in der Berufsschule hat unser Rechtspfleger (Fachkundelehrer) das immer kurz Kostenfestsetzer genannt....
Natürlich heißt das Kostenfestsetzungsantrag. Aber selbst in der Berufsschule hat unser Rechtspfleger (Fachkundelehrer) das immer kurz Kostenfestsetzer genannt....
- renofix
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- Beiträge: 518
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Eben nicht. Im normalen Kostenfestzungsverfahren bekommen wir nur den KFB. Lediglich im KostenAUSgleichungsverfahren bekommen wir die begl. und einfache Abschrift vom Gericht.Bärchen hat geschrieben:1 Original, 1 begl. und 1 einf. Abschrift.
Die begl. und die einf. Abschrift gehen ja an die Gegenseite.
Jedoch schicke ich die einfach Abschrift in der Praxis nicht an unseren Mandanten, sondern sie endet als Schmierpapier oder in der Papiertonne.
Meine alte Chefin war absolut geizig und hatte gute Kontakte zum hiesigen AG Sie wusste, auch dort landen die gut gemeinten Abschriften in die Papiertonne. Und daher dürfte ich NUR die einfache Abschrift beifügen.
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