Kostenfestsetzer wie oft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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renofix
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#1

11.07.2007, 15:34

Hallo Ihr Lieben,

hier mal eine Praxisfrage.
Kostenfestsetzer/ausgleichungsanträge
1 Original
1 Beglaubigte Abschrift
1 Einfache Abschrift

Ich habe jahrelang im alten Büro nur das Original und eine einfache Abschrift verschickt. Wurde nie moniert.
Wie macht Ihr es :?:
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Schön, dass es Foreno gibt!
StineP

#2

11.07.2007, 15:37

KostenfestsetZUNGSanträge heißt das.....

Das haben wir auch schon oft besprochen hier... Wie alle Schriftsätze ans Gericht machen wir immer Original, beglaubigte und einfache Absch.
Bärchen

#3

11.07.2007, 15:38

1 Original, 1 begl. und 1 einf. Abschrift.

Die begl. und die einf. Abschrift gehen ja an die Gegenseite.
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Curry
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#4

11.07.2007, 15:42

Da kann ich nur zustimmen, so muss es gemacht werden.
Curry

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renofix
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#5

11.07.2007, 15:49

StineP hat geschrieben:KostenfestsetZUNGSanträge heißt das.....

Das haben wir auch schon oft besprochen hier... Wie alle Schriftsätze ans Gericht machen wir immer Original, beglaubigte und einfache Absch.
Danke Stine für den Hinweis, ich denke es haben die meisten verstanden, was ich meinte. Der Begriff Kostenfestsetzer ist aus meiner Ausbildung vor 12 Jahren hängengeblieben, da hies es immer Azubi hier mach einen Kostenfestsetzer

Jedoch wird es immer Themen geben, die schon oft besprochen wurden.
Die Suchfunktion spuckt halt nicht immer genug aus, oder sie sind bereits älteren Datums. Du weißt doch, es ändert sich vieles schnell in unserem Beruf :wink:
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#6

11.07.2007, 15:51

Nun gut, die Anzahl von Abschriften ja nicht ;)

Bei Kostenfestsetzung statt Kostenfestsetzer hätte man mehr gefunden beim Suchen :mrgreen:
Bärchen

#7

11.07.2007, 16:10

Natürlich heißt das Kostenfestsetzungsantrag. Aber selbst in der Berufsschule hat unser Rechtspfleger (Fachkundelehrer) das immer kurz Kostenfestsetzer genannt....
Bärchen

#8

11.07.2007, 16:12

Natürlich heißt das Kostenfestsetzungsantrag. Aber selbst in der Berufsschule hat unser Rechtspfleger (Fachkundelehrer) das immer kurz Kostenfestsetzer genannt....
StineP

#9

11.07.2007, 16:29

Kenn ich überhaupt nicht ;)
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#10

11.07.2007, 16:35

Bärchen hat geschrieben:1 Original, 1 begl. und 1 einf. Abschrift.

Die begl. und die einf. Abschrift gehen ja an die Gegenseite.
Eben nicht. Im normalen Kostenfestzungsverfahren bekommen wir nur den KFB. Lediglich im KostenAUSgleichungsverfahren bekommen wir die begl. und einfache Abschrift vom Gericht.
Jedoch schicke ich die einfach Abschrift in der Praxis nicht an unseren Mandanten, sondern sie endet als Schmierpapier oder in der Papiertonne.

Meine alte Chefin war absolut geizig und hatte gute Kontakte zum hiesigen AG Sie wusste, auch dort landen die gut gemeinten Abschriften in die Papiertonne. Und daher dürfte ich NUR die einfache Abschrift beifügen.

:wink: :wink: :wink:
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