Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten erst außergerichtlich Vertreten 11/12, dann klagte der Gegner 05/14 jetzt 12/14 wurde die Sache durch Vergleich erledigt. Die 2300 hatte ich bereits damals schon nach altem Recht abgerechnet, nun muss ich da das gerichtliche abrechnen und die Anrechnung mit rein nehmen, nach welchem Recht rechne ich denn nun die Gebühren ab o.O.???
Altes oder neues RVG ???
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kommt auf den Auftrag an. Zuerst nur außergerichtlich - dann I. Instanz nach neuem Recht oder Auftrag vollumfänglich von Beginn an - dann I. Instanz nach altem Recht.
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(UNHEILIG)
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- Andy66
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Entscheidend ist, wann Du welchen Auftrag bekommen hast § 60 RVG. Also richte Dich nach dem Datum auf der jeweiligen Vollmacht oder dem Datum der Weisung des Mandaten.
Und schau auch mal, ob § 15 Abs. 5 RVG hier evtl. greift
Und schau auch mal, ob § 15 Abs. 5 RVG hier evtl. greift
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt