Hallo Ihr Lieben,
Auch ich bitte um eure Hilfe, meine Frage hierzu lautet:
Das Gericht schreibt: Der Streitwert wird bis zur Klagerücknahme auf EUR 10.000,00 festgesetzt, wovon auf jedes Streiverhältnis EUR 5.000,00 entfallen.
Erläuterung dazu: der Beklagtenvertreter vertrat 2 Auftraggeber. Wie muss ich denn nun abrechnen? und ist es richtig, dass der Gegner eine 1,3 aus 3100 und zusätzlich noch eine 0,3 Erhöhungsgebühr abrechnen kann? aus EUR 10.000,00? oder muss er zwei Rechnungen machen?
Vielen Dank an jeden der sich da auskennt und mir schnell helfen kann.
Akia
Streitwert halbiert vom Gericht
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17640
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Soweit ich Deinen doch etwas dürftigen Sachverhalt verstehe, gab es eine Klage gegen zwei Beklagte, wobei diese nicht als Gesamtschuldner verklagt wurden, sondern gegen jeden Beklagten ein Anspruch von 5.000,00 € bestand.
Ihr vertretet den Kläger. Dann kannst Du eine 1,3 nach Nr. 3100 aus einem Streitwert von 10.000,00 € abrechnen.
Der Beklagtenvertreter vertritt 2 Mandanten mit verschiedenen Ansprüchen. Dann werden die Ansprüche addiert; eine Erhöhungsgebühr gibt es nicht. Bedeutet im Endeffekt, dass er genau wie Du eine 1,3 nach 3100 aus 10.000,00 € abrechnen kann.
Zu dem Thema verschiedene Gegenstände gibt es hier schon einiges im Forum.
Ihr vertretet den Kläger. Dann kannst Du eine 1,3 nach Nr. 3100 aus einem Streitwert von 10.000,00 € abrechnen.
Der Beklagtenvertreter vertritt 2 Mandanten mit verschiedenen Ansprüchen. Dann werden die Ansprüche addiert; eine Erhöhungsgebühr gibt es nicht. Bedeutet im Endeffekt, dass er genau wie Du eine 1,3 nach 3100 aus 10.000,00 € abrechnen kann.
Zu dem Thema verschiedene Gegenstände gibt es hier schon einiges im Forum.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 03.11.2014, 15:44
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Danke für deine schnelle Antwort. Nach Rücksprache folgene weitere Infos.
Wir sind Kläger und der GW wurde auf EUR 10.000,00 festgesetzt. (s.o.)
ein gegnerischer RA vertrat unsere beiden Beklagten gegen die wir den gleichen Anspruch hatten.
Also auch dann so abrechnen ohne Erhöhungsgebühr?
Wir sind Kläger und der GW wurde auf EUR 10.000,00 festgesetzt. (s.o.)
ein gegnerischer RA vertrat unsere beiden Beklagten gegen die wir den gleichen Anspruch hatten.
Also auch dann so abrechnen ohne Erhöhungsgebühr?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17640
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn Ihr den gleichen Anspruch heißt aber nicht automatisch Gesamtschuldnerschaft. Wenn der gleiche Anspruch in Höhe von jeweils 5.000 € gegen verschiedene Leute besteht, ist das ja nicht dasselbe, als wenn ich einen Anspruch von 5.000,00 € habe, den mehrere Personen bezahlen müssen, also ich insgesamt 5.000,00 € bekomme und ob ich mir die nun von A, B oder C hole, ist egal.
Beim gleichen Anspruch gegen verschiedene Leute (was die Streitwertfestsetzung erklärt) heißt es ja, dass ich von A und B jeweils 5.000 € aus dem gleichen Rechtsgrund verlangen kann und somit insgesamt 10.000 € zu bekommen habe. Und dann gilt meine Abrechnung wie oben.
Beim gleichen Anspruch gegen verschiedene Leute (was die Streitwertfestsetzung erklärt) heißt es ja, dass ich von A und B jeweils 5.000 € aus dem gleichen Rechtsgrund verlangen kann und somit insgesamt 10.000 € zu bekommen habe. Und dann gilt meine Abrechnung wie oben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.