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KFA; Kosten der Zustellung einstweilige Verfügung

Verfasst: 09.07.2007, 13:52
von butterflybabe
Die Gegenseite beantragte die eine einstweilige Verfügung. Wir vertreten als RAe unseren Mandanten.

Die e.V wird durch den GV zugestellt. Die Gegenseite hätte doch die e. V auch im Parteibetrieb zustellen lassen können. Oder?

Im KFA sind nun die GV-Kosten drinnen.

Verfasst: 09.07.2007, 14:05
von Gast
Die Zustellungsvariante kann sich der Antragsteller doch aussuchen. Auch wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.

Verfasst: 09.07.2007, 14:07
von butterflybabe
Aber es gibt doch die Kostenminderungspflicht. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt (soweit dies überhaupt möglich ist) ist halt billiger.

Verfasst: 09.07.2007, 22:12
von Katie
Ich denke, gegen die Kosten kommst Du nicht an. Für mich persönlich ist dies auch die "sichere" Variante. Es gibt (leider) immer wieder Fälle, wo Schriftstücke "verlorengehen". Das soll jetzt nichts gegen Deine Kanzlei sein, eher allgemein. Von daher würde ich auch die GV-Zustellung wählen.

Verfasst: 10.07.2008, 13:45
von Attila
Verstehe ich das jetzt richtig, dass dann für eine Zustellung im Parteibetrieb die Verfahrensbgebühr Nr. 3309 VV RVG nicht anfällt?

Verfasst: 10.07.2008, 13:54
von Mops
für den RA der im Anordnungsverfahren tätig war, entsteht keine 3309

Verfasst: 10.07.2008, 14:04
von Mops
Ach so, und wegen der Zustellung: Die Zustellung hat durch den GVZ an den Gegner zu erfolgen.

Selbst wenn RA im Verf. tätig war, kann (aber nicht muss!!!) die Zustellung an den RA der Ggs erfolgen. (Ausnahme Schutzschrift hat vorgelegen)

Verfasst: 10.07.2008, 14:09
von Maximum
Bei der einstweiligen Verfügung wird anscheinend drüber gestritten ob die Parteizustellung überhaupt wirksam ist.

Also GVZ Kosten sind festsetztbar.

Verfasst: 10.07.2008, 14:14
von Mops
Also GVZ Kosten sind festsetztbar.
:zustimm

Verfasst: 10.07.2008, 14:17
von Attila
????
War die Zustellung im Parteibetrieb jetzt falsch? Wir haben die e.V. an den gegnerischen Anwalt gefaxt und nochmal per Kurier geschickt.
naja, auf jeden Fall gibts wohl keine Gebühr.