Abrechung Eintragung Zwangshypothek

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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beast
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#1

09.07.2007, 11:36

Hallo!

Ich soll die Eintragung einer Zwangshypothek abrechnen. Welche Nummer im RVG ist das?

Ich hab keine Ahnung.

Danke schon mal für die Hilfe
StineP

#2

09.07.2007, 11:43

Schau mal in VV Nr. 3 "Vorbemerkung 3.3.3:
Dieser Unterabschnitt gilt auch für Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO), Verfahren nach § 33 FGG und für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des Verwaltungszwangs)." Also ganz normal, wie gerichtliches Verfahren
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beast
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#3

09.07.2007, 11:48

Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Gibt es da auch eine Nummer für? Ich find hier in unserem Programmn irgendwie nix *dummvorkomm* :oops:

LG
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
StineP

#4

09.07.2007, 11:49

Na, wenn ihr nur den Antrag stellt, behaupte ich mal, du nimmst regulär die Verfahrensgebühr 3100...
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butterflybabe
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#5

09.07.2007, 11:54

Sicher kann ichs dir nicht sagen, aber sieh mal Nr. 3311 VV RVG nach.
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cappie
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#6

09.07.2007, 11:57

Verfahrensgebühr nach 3309 0,3

steht genau unter der Vorbemerkung 3.3.3. die StineP zitiert hat
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#7

09.07.2007, 12:08

Vielen dank für eure schnelle Hilfe!!!

:thx
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