Unser Mandant hat ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhalten, weil diese ihm die Fahrerlaubnis entziehen wollen, u. a. wg. Drogenkonsum. (Waren im Vorverfahren tätig)
Es erging ein Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis...hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt (Waren im Widerspruchsverfahren tätig)
Dann kam es zu einem Termin beim Stadtrechtsausschuss
End vom Lied.. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen und wir tragen die Kosten des Verfahrens
Jetzt abrechnen:
Eigentlich wird das Vorverfahren und das Widerspruchsverfahren als 2 verschiedene Angelegenheiten angesehen.. leider habe ich diesbezüglich keine plausible Erklärung gefunden
Meine Abrechnung gegenüber der RSch des Mandanten sieht so aus:
GG 2302 Vorverfahren
+7002
GG 2302 Widerspruchsverfahren
+7002
-Anrechnung Vorverfahren auf Widerspruchsverfahren
+VG 3102 beim Stadtrechtsausschuss
-Anrechnung Widerspruchsverfahren auf Verfahren beim Stadtrechtssausschuss
+ 3106 Terminsgebühr
+7002
+Ust
Ist das richtig??
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